sa 1861.
Zu Urkund dessen ist vorstehende Erklärung ausgefertigt worden und soll die-
selbe nach erfolgter Auswechselung gegen eine übereinstimmende Erklärung des Kö.
niglich Preußischen Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten zu Berlin öffent-
lich bekannt gemacht werden.
Rudolstadt, den 22. Februar 1861. »
Fürstl. Schwarzb. Ministerium.
(L. S.) Cgez.) v. Bertrab.