Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1861. (22)

sa 1861. 
Zu Urkund dessen ist vorstehende Erklärung ausgefertigt worden und soll die- 
selbe nach erfolgter Auswechselung gegen eine übereinstimmende Erklärung des Kö. 
niglich Preußischen Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten zu Berlin öffent- 
lich bekannt gemacht werden. 
Rudolstadt, den 22. Februar 1861. » 
Fürstl. Schwarzb. Ministerium. 
(L. S.) Cgez.) v. Bertrab.