Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1864. (25)

1864. 1 
Gesetzsammlung 
für das Firstenthum Schwarzburg= Rudolstadt. 
Drittes Stich vom Jahre 1864. 
  
V. Bekanntmachung 
der Fürstlichen Regierung vom 14. Jamar 1864, das Erscheinen einer neuen 
Auflage der Königlich Preusischen Pharmacopoe betreffend. 
Von der im Fürstenthume gesetzlich eingeführten Königlich Preußischen Phar- 
macopoe ist eine neue Auflage und zwar die siebente erschienen. 
Indem Wir solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringen, wird den Aerzten, 
Wundärzten und Apothekern zugleich zur Pflicht gemacht, sich nach den darin enthal- 
tenen Vorschriften bei Vermeidung einer Geldbuße bis zu 52 Fl. 30 Kr. = 30 Rthlr. 
resp. der in der Apotheker-Ordnung festgesetzten Strafen genau zu achten. 
Rudolstadt, den 14. Januar 1864. 
Fürstl. Schwarzb. Regierung. 
v. Bertrab. 
K. A. Valer. 
Fürstl. Schw. Nudolst. Gesetssamml. XXV. 4 
Ausgegeben in Rudolstadt den 13. Februar 1864.
	        
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