Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1864. (25)

1864. is 
Artikel 2. 
Die in dieser Weise erwachsenen Kosten sind von der requirirten Behörde nach den 
im Inlande geltenden Normen in gehöriger Weise anzusetzen und gleich den anderen 
durch die öffentlichen Cassen zu berichtigenden Kosten in Verrechnung zu bringen und 
in Ausgabe deeretiren zu lassen. 
Doa übrigens durch diese Uebereinkunft die Verbindlichkeit derjenigen angeschuldig- 
ten Privaten, welche die Kosten zu tragen verurtheilt werden, nicht aufgehoben sein 
soll, so wird die requirirte Gerichtsbehörde ein Verzeichnih der durch Erfüllung der 
Requisition enwachsenen Kosten der requirirenden Behörde mittheilen, welche ihrerseits 
die Kosten in die allgemeine Kostenliquidation der betreffenden Sache aufnehmen und 
geeigneten Falles zur Vereinnahmung decretiren, auch, dafern sie von dem hierzu Ver- 
Pflichteten erlangt werden, der requirirten Behörde kostenfrei übermitteln wird. 
Artikel 3. 
Die dergleichen Requisitionen betreffenden Correspondenzen der Behörden sollen, 
wenn sie mit entsprechender Aufschrift versehen und mit dem vorschriftsmäßigen Dienst- 
siegel verschlossen sind, als Officialsachen im Sinne des Art. 28 des Postvereins-Ver- 
trags vom 18. August 1860 behandelt werden. 
Artikel 4. 
Dieselben Grundsätze sollen bezüglich der Requisitionen in polizeilichen Unter- 
suchungsfällen zur Amwendung kommen. 
Artikel 5. 
Vorstehende Bestimmungen sollen vom Tage ihrer Bekanntmachung an in Vollzug 
gesebt werden und solange Giltigkeit behalten, als nicht von der einen oder anderen 
Regierung eine Kündigung erfolgt, in welchem Falle die Uebereinkunft mit dem Ablause 
des nächsten Kalenderjahres, von der Kündigung an gerechnet, erlischt. 
Rudolstadt, den 29. Jannar 1864. 
Fürstl. Schwarzb. Ministerium. 
(I. 8) (Sez.) v. Bertrab. 
Ministerial-Erklärung, 
vie zwischen der Herzogl. Sachsen= Altenburgischen 
hzu der Fürstlich Schwarzburg. Fulhde 
egierung wegen der in Criminol- und Polizei- 
Untersuchungen erwachsenen Kesten abgrschlossene 
Convemion betreffend.
	        
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