Object: Handbuch für Gemeindeschreiber, Bürgermeister, Gemeinde- und Stiftungsverwaltungen nach Maßgabe der neuen Sozial-Gesetze und Vollzugs-Vorschriften.

Dienstesobliegenheiten eines Gemeindeschreibers. 345 
Praes. 
Bürgermeister N., 
Gemeindeschreiber N., 
dann 
Gastwirth Martin Schmidt 
von 
hier. 
Formular Nr. 49. 
(Vernehmungs-Protokoll.) 
NNM. am ten.. ten 18 
Betreff: 
Diebstahl zum Nachtheil des Gastwirths 
Martin Schmidt dahier. 
In Folge Auftrags des Herrn Vertreters 
der Staatsanwaltschaft am Königlichen Land- 
gericht N. vom . . ten ds. Mts. Nrcro 
und auf ergangene Ladung erscheint der Gast- 
wirth Martin Schmidt von hier und gibt nach 
Ermahnung zur Angabe der Wahrheit und 
nach Ablesen der Gendarmerie-Anzeige vom 
... ten vor. Monats an, wie folgt: 
Vom 10. auf den 11. ds. Mts. blieb in 
meinem Gasthause eine Frauensperson über 
Nacht, welche ungefähr 30—32 Jahre alt zu 
sein schien und vorgab, Margaretha Beiler zu 
heißen und von Waldaschaff zu sein. Sie 
wolle sich nach Randersacker zum Besuche dort 
wohnender Verwandten begeben. 
Legitimationspapiere hatte dieselbe keine 
bei sich und wurde dieselbe nach ihren An- 
gaben im Fremdenbuch eingetragen. Des 
andern Morgens zahlte sie ihr Schlafgeld und 
ihre sonstige Zeche und entfernte sich auf der 
Straße gegen Würzburg. 
Gegen Mittag wurde meine Ehefrau ge- 
wahr, daß ihr die in der Gendarmerie-Anzeige 
angegebenen Kleidungsstücke fehlten, welche in 
einer Kammer aufbewahrt waren, deren Thüre 
gegen den Hausgang herausgeht und wovon 
der Schlüssel ober der verschlossenen Thüre lag. 
Die Kleidungsstücke mögen einen Werth 
von 7 fl. 30 kr. haben. Unsere sofort ange- 
stellten Bemühungen zur Habhaftwerdung der 
Thäterin blieben bis jetzt erfolglos. 
V. g. u. 
Martin Schmidt, Gastwirth.
	        
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