Dienstesobliegenheiten eines Gemeindeschreibers. 345
Praes.
Bürgermeister N.,
Gemeindeschreiber N.,
dann
Gastwirth Martin Schmidt
von
hier.
Formular Nr. 49.
(Vernehmungs-Protokoll.)
NNM. am ten.. ten 18
Betreff:
Diebstahl zum Nachtheil des Gastwirths
Martin Schmidt dahier.
In Folge Auftrags des Herrn Vertreters
der Staatsanwaltschaft am Königlichen Land-
gericht N. vom . . ten ds. Mts. Nrcro
und auf ergangene Ladung erscheint der Gast-
wirth Martin Schmidt von hier und gibt nach
Ermahnung zur Angabe der Wahrheit und
nach Ablesen der Gendarmerie-Anzeige vom
... ten vor. Monats an, wie folgt:
Vom 10. auf den 11. ds. Mts. blieb in
meinem Gasthause eine Frauensperson über
Nacht, welche ungefähr 30—32 Jahre alt zu
sein schien und vorgab, Margaretha Beiler zu
heißen und von Waldaschaff zu sein. Sie
wolle sich nach Randersacker zum Besuche dort
wohnender Verwandten begeben.
Legitimationspapiere hatte dieselbe keine
bei sich und wurde dieselbe nach ihren An-
gaben im Fremdenbuch eingetragen. Des
andern Morgens zahlte sie ihr Schlafgeld und
ihre sonstige Zeche und entfernte sich auf der
Straße gegen Würzburg.
Gegen Mittag wurde meine Ehefrau ge-
wahr, daß ihr die in der Gendarmerie-Anzeige
angegebenen Kleidungsstücke fehlten, welche in
einer Kammer aufbewahrt waren, deren Thüre
gegen den Hausgang herausgeht und wovon
der Schlüssel ober der verschlossenen Thüre lag.
Die Kleidungsstücke mögen einen Werth
von 7 fl. 30 kr. haben. Unsere sofort ange-
stellten Bemühungen zur Habhaftwerdung der
Thäterin blieben bis jetzt erfolglos.
V. g. u.
Martin Schmidt, Gastwirth.