1865. 245
III.
Vertras
zwischen
Preußen, Sachsen, den zum Khürsnuscen Zoll= und Handels-Vercine
verbundenen Staaten und Braunschweig
über
dic gleiche Besteuerung innerer Erzeugnisse.
Seine Majestät der König von Preußen, Seine Majestät der König von Sachsen,
die außer Seiner Majestät dem Könige von Preußen bei dem Thüringischen Zoll- und
Handels-Vereine betheiligten Souveraine für Ihre diesem Vereine angehörenden Lande
und Seine Hoheit der Herzog von Braunschweig und Lüneburg haben gleichzeitig mit
den, über die Fortdauer des Zoll= und Handels-Vereines eingeleiteten Verhandlungen
auch besondere Unterhandlungen über die Erneuerung und weitere Ausbildung der,
wegen gleicher Besleucrung innerer Erzeugnisse zwischen Ihnen bestehenden Verabre-
dungen eröffnen lassen und zu diesem Zwecke zu Bevollmächtigten ernannt, und zwar:
Seine Majestät der König von Preußen:
Allerhöchst Ihren General-Director der Steuern Johann Friedrich
von Pommer Esche,
Allerdeds Ihren Ministerial-Direktor Alexander Max Philipsborn
W Ihren Ministerial-Direktor Martin Friedrich Rudolph
Delbrück;
Seine Majestät der König von Sachsen:
Allerhöchst Ihren Geheimen Finanzrath Julius Hans von Thümmel;
Die außer Seiner Majeslät dem Könige von Preußen bei dem Thüringi-
schen Zoll- und Handels. Vereine betheiligten Souveraine, und
zwar:
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst von Hes
Allerhöchst Ihren Director der Haupt-Staats-Kasse gosn Theo=
dor Bode;
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-Weimar-=
Eisenach
Fürstl. Schw. Rudolst. Gesehsamml. XXVI. 35