Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechsundzwanzigster Jahrgang. 1865. (26)

1865. 245 
III. 
Vertras 
zwischen 
Preußen, Sachsen, den zum Khürsnuscen Zoll= und Handels-Vercine 
verbundenen Staaten und Braunschweig 
über 
dic gleiche Besteuerung innerer Erzeugnisse. 
Seine Majestät der König von Preußen, Seine Majestät der König von Sachsen, 
die außer Seiner Majestät dem Könige von Preußen bei dem Thüringischen Zoll- und 
Handels-Vereine betheiligten Souveraine für Ihre diesem Vereine angehörenden Lande 
und Seine Hoheit der Herzog von Braunschweig und Lüneburg haben gleichzeitig mit 
den, über die Fortdauer des Zoll= und Handels-Vereines eingeleiteten Verhandlungen 
auch besondere Unterhandlungen über die Erneuerung und weitere Ausbildung der, 
wegen gleicher Besleucrung innerer Erzeugnisse zwischen Ihnen bestehenden Verabre- 
dungen eröffnen lassen und zu diesem Zwecke zu Bevollmächtigten ernannt, und zwar: 
Seine Majestät der König von Preußen: 
Allerhöchst Ihren General-Director der Steuern Johann Friedrich 
von Pommer Esche, 
Allerdeds Ihren Ministerial-Direktor Alexander Max Philipsborn 
W Ihren Ministerial-Direktor Martin Friedrich Rudolph 
Delbrück; 
Seine Majestät der König von Sachsen: 
Allerhöchst Ihren Geheimen Finanzrath Julius Hans von Thümmel; 
Die außer Seiner Majeslät dem Könige von Preußen bei dem Thüringi- 
schen Zoll- und Handels. Vereine betheiligten Souveraine, und 
zwar: 
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst von Hes 
Allerhöchst Ihren Director der Haupt-Staats-Kasse gosn Theo= 
dor Bode; 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-Weimar-= 
Eisenach 
Fürstl. Schw. Rudolst. Gesehsamml. XXVI. 35
	        
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