Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechsundzwanzigster Jahrgang. 1865. (26)

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1865. 
Seine Majestät der König von Sachsen: 
Allerhöchst Ihren Geheimen Ginanzmu Julius Hans von Thümmel: 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden: 
Allerhöchst Ihren Ministerialrath Friedrich Wilhelm Heinrich Schmidt; 
Seine Königliche Hoheit der Kur fürst von Hessen: 
Allerhöchst Ihren Direktor der Hauptstaatskasse Friedrich Theodor 
ode; 
Die bei dem Thüringischen Zoll- und Handels-Vereine bethei— 
ligten Souveraine, nämlich außer Seiner Majestät dem Könige von Preußen 
und Seiner Königlichen Hoheit dem Kurfürsten von Hessen: 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen- 
Weimar Eisenach, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Coburg. Gotha, 
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg= Nudolstadt, 
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Sonders- 
hausen, 
Ihre Durchlaucht die Fürstin= Regentin von Neuß älterer 
Linie, 
Seine Durchlaucht der Fürst von Reuß jüngerer Linie, 
den Großherzoglich Sächsischen Geheimrath Gustav Thon; 
Seine Hoheit der Herzog von Braunschweig und Lüneburg: 
Höähl Ihren Finanz-Direktor Wilhelm Erdmann Florian von 
hielau; 
Der Senat der freien. Stadt Frankfurt: 
den Zolldirektionsrath Dr. Paul Eduard Mettenius; 
andererseits 
Seine Majestät der König von Hannover: 
Allerhöchst Ihren Geheimen Finanz-Direktor Carl Ludwig von Bar; 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Oldenburg: 
Allerhöchst Ihren Oberzollrath Car! Meyer, 
von welchen Bevollmächtigten, unter dem Vorbehalte der Ratifikation folgender Ver- 
trag abgeschlossen worden ist:
	        
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