Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechsundzwanzigster Jahrgang. 1865. (26)

260 18 65. 
und 
Allerhöchst Ihren Ministerial-Direktor Martin Friedrich Rudolph 
Delbrück; 
Seine Majestät der König von Sachsen: 
Allerhöchst Ihren Geheimen Finanzrath Julius Hans von Thũmmel; 
Seine Majestät der König von Hannover 
Allerhöchst Ihren Geheimen Finanz-Direktor Carl Ludwig. von Bar; 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden: 
Allerhöchst Ihren Ministerialrath Friedrich Wilhelm Heinrich Schmidt; 
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst von Hessen: 
Allerhöchst Ihren Direktor der Hauptstaatskasse Friedrich Theodor 
ode; 
Die bei dem Thüringischen Zoll- und Handels-Vereine bethei- 
ligten Souveraine, nämlich außer Seiner Majestät dem Könige von Preußen 
und Seiner Königlichen Hoheit dem Kurfürsten von Hessen: 
Seine Königliche Hoheit der Großherzogvon Sachsen-Weimar- 
Eisenach, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Alten burg, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha, 
Seine Durchlaucht der Fürstvon Schwarzburg-Rudolstadt, 
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Sonders- 
hausen, 
Ihre Durchlaucht die Fürstin-Regentin von Neuß älterer 
inie, 
Seine Durchlaucht der Fürst von Neuß jüngerer Linie, 
den Großherzoglich Sächsischen Geheimrath Gustav Thon; 
Seine Hoheit der Herzog von Braunschweig und Lüneburg: 
Höchst Ihren Finanz-Direktor Wilhelm Erdmann Florian von 
Thielau; 
Seine Königliche Hoheit der Großhergog von Oldenburg: 
Allerhöchst Ihren Oberzollrath Carl Mever; 
der Senat der freien Stadt Frankfurt: 
den Zolldirektionsrath Dr. Paul Eduard Mettenius;
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.