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und
Allerhöchst Ihren Ministerial-Direktor Martin Friedrich Rudolph
Delbrück;
Seine Majestät der König von Sachsen:
Allerhöchst Ihren Geheimen Finanzrath Julius Hans von Thũmmel;
Seine Majestät der König von Hannover
Allerhöchst Ihren Geheimen Finanz-Direktor Carl Ludwig. von Bar;
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden:
Allerhöchst Ihren Ministerialrath Friedrich Wilhelm Heinrich Schmidt;
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst von Hessen:
Allerhöchst Ihren Direktor der Hauptstaatskasse Friedrich Theodor
ode;
Die bei dem Thüringischen Zoll- und Handels-Vereine bethei-
ligten Souveraine, nämlich außer Seiner Majestät dem Könige von Preußen
und Seiner Königlichen Hoheit dem Kurfürsten von Hessen:
Seine Königliche Hoheit der Großherzogvon Sachsen-Weimar-
Eisenach,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Alten burg,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha,
Seine Durchlaucht der Fürstvon Schwarzburg-Rudolstadt,
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Sonders-
hausen,
Ihre Durchlaucht die Fürstin-Regentin von Neuß älterer
inie,
Seine Durchlaucht der Fürst von Neuß jüngerer Linie,
den Großherzoglich Sächsischen Geheimrath Gustav Thon;
Seine Hoheit der Herzog von Braunschweig und Lüneburg:
Höchst Ihren Finanz-Direktor Wilhelm Erdmann Florian von
Thielau;
Seine Königliche Hoheit der Großhergog von Oldenburg:
Allerhöchst Ihren Oberzollrath Carl Mever;
der Senat der freien Stadt Frankfurt:
den Zolldirektionsrath Dr. Paul Eduard Mettenius;