Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechsundzwanzigster Jahrgang. 1865. (26)

1865. 23 
Seine Majestät der König von Bayern: 
Allerhöchst Ihren Ober-Zoll-Nath bronz Berks; 
Seine Majestät der König von Sachsen 
Allerhöchst Ihren Geheimen Finanzrath. delius Haus von Thümmel; 
Seine Majestät der König von Hannover: 
Allerhöchst Ihren General- Zoll-Direktor Franz Georg Carl Albrecht; 
Seine Majestät der König von Württemberg: 
Allerhöchst Ihren Ober-Finanzrath Dr. Julius Freiherrn von Valois; 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden: 
Allerböchst Ihren Ministerialrath Friedrich Wilhelm Heinrich 
Schmidt; 
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst von Hessen: 
Allerhöchst Ihren Geheimen Ober-Finanzrath Wilhelm Cramer; 
Seine Königliche Hoheit der Großberzog von Hessen und bei Rhein: 
Allerhöchst Ihren Geheimen Ober-Steuerrath Ludwig Wilhelm Ewald; 
Die bei dem Thüringischen Zoll- und Handels-Vereine bethei- 
litzten Souverainc, nämlich außer Seiner Majestät dem Könige von Preußen 
und Seiner Königlichen Hoheit dem Kurfürsten von Hessen: 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen- Weimar= 
Eisenach, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha, 
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg. Rudol stadt. 
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg= Sondershausen, 
Ihre Durchlaucht die Fürstin-Regentin von Neuß älterer Linie, 
Seine Durchlaucht der Fürst von Reuß jüngerer Linie: 
den Großherzoglich Sächsischen Wirklichen Geheimrath Gustav Thon; 
Seine Hoheit der Herzog von Braunschweig und Lüneburg: 
Höchst Ihren Finanz-Direktor Wilhelm Erdmann Florian von 
ielan; 
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