Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechsundzwanzigster Jahrgang. 1865. (26)

264 1865. 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Oldenburg: 
Allerhöchst Ihren Ober-Zollrath Carl Meyer; 
Seine Hoheit der Herzog von Nassau: 
Höchst Ihren Ober-Steuerrath Philipp Heinrich Schellenberg; 
der Senat der freien Stadt Frankfurt: 
den Zoll-Direktions-Nalh Dr. Paul Eduard Mettenins; 
von welchen Bevollmächtigten, unter dem Vorbehalte der Ratifikation, folgender Ver- 
trag abgeschlossen worden ist. 
Artikel 1. 
Der zwischen den Königreichen Preußen, Bayern, Sachsen, Hannover und 
Württemberg, dem Großherzogthume Baden, dem Kurfürstenthume und dem Groß. 
herzogthume Hessen, den zum Thüringischen Zoll- und Handels-Vereine verbundenen 
Staaten, den Herzoglhümern Braunschweig, Oldenburg und Nalssau und der sreien 
Stadt Frankfurt, Behufs eines gemeinsamen Zoll- und Handels-Systems errichtete 
Verein wird vorläufig auf weitere zwölf Jahre, vom 1. Jannar 1866 anfangend, 
also bis zum letzten Dezember 1877, fortgesetzt. 
Für diesen Zeitraum bleiben die Zollvereinigungs-Verträge vom 22. und 30. 
März und 11. Mai 1833, vom 12. Mai und 10. Dezember 1835, vom 2. Januar 
1836, vom 8. Mai, 19. Oktober und 13. November 1841 und vom 4. April 1853, 
nebst den zu ihnen gehörenden Separat--Artikeln auch serner in Kraft, soweit sie bis- 
her noch in Kraft waren und nicht durch die folgenden Artikel abgeändert sind. 
Artikel 2. 
In den Gesammtverein sind insbesondere auch diejenigen Staaten einbegriffen, 
welche schon früher entweder mit ihrem Gebiete, oder mit einem Theile desselben dem 
Zoll- und Handels. Systeme eines oder des anderen der kontrahirenden Staaten bei- 
getreten sind, unter Berücksichtigung ihrer auf den Beilrittsverträgen beruhenden be- 
sonderen Verhältnisse zu den Staaten, mit welchen sie jene Verträge abgeschlossen 
haben. 
Diese Staaten sind zur Zeit: 
1. Mecklenburg-Schwerin, vermöge seines Vertrages mit Preußen vom 
2. Dezember 1826 in Beziehung auf seine von Preußen umschlossenen Ge- 
bietstheile Rossow, Retzeband und Schönberg;
	        
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