S
S
*i1
–
285
—
—
—
—
*#
—
G
1865. 265
Sachsen-Coburg-Gotha, vermöge seines Vertrages mit Bayern und
Württemberg vom 14. Juni 1831 in Beziehung auf das Amt Königsberg;
Schwarzburg-Rudolstadt, vermöge seines Vertrages mit Preußen vom
25. Mai 1833 in Beziehung auf seine von Preußen umschlossenen Landes-
theile;
Sachsen-Weimar-Eisenach, vermöge seines Vertrages mit Preußen
vom 30. Mai 1833 in Beziehung auf die Aemter Allstedt und Oldisleben;
Schwarzburg-Sondershausen, vemmöge seines Vertrages mit Preu-
Hen vom 8. Juni 1833 in Beziehung auf die in dem Preußischen Gebiete
eingeschlossenen Theile des Fürstenthumes;
Sachsen-Coburg. Gotha, vermöge seines Vertrages mit Preußen vom
26. Juni 1833 in Beziehung auf das Amt Volkenrode;
. Hessen-Homburg, vermöge seiner Verträge mit dem Großherzogkhume
Hessen vom 20. Februar 1835 und 26./29. Oktober 1841 in Beziehung auf
das Amt Homburg;
Oldenburg, vermöge seines Vertrages mit Preußen vom 31. Dezember
1836 in Beziehung auf das Fürstenthum Birkenfeld;
Hessen-Homburg, vermöge seines Vertrages mit Preußen vom 5. De-
zember 1840 in Beziehung auf das Oberamt Meisenheim;
Lippe, vermöge seines Vertrages mit Preußen und den übrigen Mitglie-
dern des Zollvereines vom 18. Oktober 1841 in Beziehung auf das Fürsten-
thum Lippe und vermöge seines Vertrages mit Preußen von demselben Tage
in Beziehung auf die Fürstlichen Gebietstheile Lipperode, Cappel und Gre-
venhagen;
Sachsen-Weimar-Eisenach, vermöge seines Vertrages mit Bayern
vom 24. Mai 1843 in Beziehung auf das Vordergericht Ostheim;
Waldeck und Pyrmont, vermöge seines Vertrages mit Preußen vom
3. September 1853 in Beziehung auf das Fürstenthum Waldeck und ver-
Miöge seines Vertrages mit Preußen und den übrigen Mitgliedern des Zoll-
vereins von demselben Tage in Beziehung auf das Fürstenthum Pyrmont;
4. Anhalt, vermöge des Vertrages mit Preußen vom 20. Dezember 1853,
die Fortdauer des Anschlusses der Herzogthümer Anhalt-Dessau-Cöthen
und Anhalt-Vernburg an das Zollsystem Preußens betreffend;
Luxemburg, vermöge seines Vertrages mit Preußen und den übrigen