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Brief-Porto (8. 1), welches ihm, Falls irgend eine Unregelmäßigkeit bei den Preu-
bischen Post · Anstalten vorgekommen ist, erstattet wird.
Für Laufzeltel wegen gewöhnlicher Briefe ist kas Porko jedoch nur in den-
jenigen Fällen zu erheben, in welchen die richtig ersolgte Aushändigung an den
Adressaten sestgestellt wird.
Für Laufzektel, welche porkofreie Gegenstände betreffen, findet eine Erhebung
von Porto nicht statt. ·
Ill.GehälerfürdritBrittcttgg-vcrl1thr.
. 8. 23.
Jrutungs-Frovien. An Provision für den Zeitungs-Verkehr der Preußischen Post-
Anstalten unter sich und mit den nicht zum Deutschen Postvereine
gehörigen fremden Post-Anstalten werden 25 Procent des Einkaufspreises
erhoben, vorausgesetzt, daß diese 25 Procent des Einkaufspreises nicht mehr be-
tragen als:
n) für Zeitungen, welche innerhalb des Preußischen Postbezirks
erscheinen:
4 Pfl für den ganzen Druckbogen,
27 „ „ „ halben „ oder der bei genauer Re.
I!# „ „ „viettel » duction sich ergebende
1! „ „ „ Fanzen Bogen Beilage, Betrag in Kreuzern;
1 „ halben „ »
l-)fuk zwangen welche in den nicht zum Deutschen Postvereine
gehörigen fremden Postbezirken erscheinen:
5 Pffl. für den ganzen Druckbogen, j dder der bei genauer Ne-
4 „ „ „ halben „ * dorciion sich ergebende
21 „ „ „viertel „ Betrag in Kreuzern,
ohne daß die Beilagen eine Ermäßigung geuießen.
24.
uciennnee MWenn ein Abonneutdn het eine inländische oder ausländische
Zeitung bei einer Preußischen Post-Anstalt bezieht, im Laufe des Abonnements die
Ucberweisung der Zeitung auf eine andere Preußische Post-Anstalt ver-
langt, so ersolgt dieselbe gegen eine Ueberweisungs-Gebühr von 5 Sgr. (18 Kr.),
* bun: asimaugs
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