1867. 108
Gesetzsammlung
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt.
Einundzwarzigstes Slüch vom Jahre 1867.
LAXLVII. Bekanntmachung
der Fürstlichen Regierung vom 31. August 1867, die Ertheilung der Rechte
einer suristischen Person an die Vieh-Versicherungs-Gesellschaft zu Meura betr.
Der Vieh-Versicherungs-Gesellschaft zu Meura sind auf Grund der von derselben
vorgelegten Statuten vom 3. April d. J. durch höchste Resolution vom 30. d. M. die
Rechte einer juristischen Person verliehen worden.
Rudolstadt, den 31. August 1867.
Fürstl. Schwarzb. Regierung.
Leo.
(V. Wächten.
XXIVIII. Ministerial-Bekanntmachung
vom 20. September 1867, die Militair-Convention mit Preußen betreffend.
Nachdem die hiesige Fürstliche Staatsregierung mittels Ministerial- Erklärung vom
8. März 1867 der zu Berlin am 4. Februar d. J. zwischen den Bevollmächligten
Seiner Majestät des Königs von Preußen und Seiner Königlichen Hoheit des Groß.
berzogs von Sachsen-Weimar= Eisenoch abgeschlossenen Uebereinkunft, betreffend die
Neorganisation der nach der Kriegsverfassung des vormaligen deutschen Bundes zur
Nesewe. Insanterie-Division gehörig gewesenen Contingente, sowie der weiteren zur
Fürfll. Scher. Rudolst. Gejebssamml. XXVIII. 26
Ausgegeben in Rudolstadt den 28. Sept. 18#7.