Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreißigster Jahrgang. 1869. (30)

94 18609. 
XX WMinisterial-Bekauntmachung 
vom 10. Juli 1869, im Betreff der vom 1. Juli d. J. an bei dem 
zollvereinsländischen Haupt-Zoll-Amte zu Hamburg stattfindenden 
Zollabfertigung der von Hamburg elbaufwärts nach dem Zollvereine 
gehenden Waaren und der in Folge dessen bei dem Haupt-Zoll- 
Amte zu Wittenberg eintretenden Veränderung. 
Mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 20. November 1868 (Seite 503 der 
Gesetzsammlung vom Jahre 1868) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, 
daß das zu Hamburg errichtete zollvereinsländische Hauptzollamt vom 1. Juli d. J. 
ab auch die Befugniß zur Zollabfertigung der elbaufwärts von Hamburg nach dem 
Zollvereine gehenden Waaren zugewiesen erhalten hat und daß in Folge dessen das 
Hauptzollamt zu Wittenberg als Grenzeingangsamt des Zollvereins außer Wirksam · 
keit kritt. 
Rudolstadt, den 10. Juli 1869. 
Fürstlich Schwarzb. Ministerium, 
Abtheilung der Finanzen. 
Schwarß. 
A. Koch.
	        
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