Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreißigster Jahrgang. 1869. (30)

1869. 127 
die bei jedem Stücke vorhandene Abweichung von der Sollgröhe ihrem Betrage nach 
anzugeben ist. Auch sind die Hauptnormale mit einer Bezeichnung zu versehen, durch 
welche die Zugehörigkeit zum Beglaubigungsscheine gesichert i#l. 
Die Abweichung von der Sollgröße darf bei keinem Stücke größer sein, als sie 
nach den vorher angegebenen Bestimmungen für das entsprechende Stück der Kontrol- 
normale zugrlassen ist. 
Zur Herstellung und Beglaubigung befugt sind außer der Bundes-Normal- 
Eichungskommission nur solche Eichungsbehörden, welche beglaubigte Kopien des Ur- 
maaßes und Urgewichtes besipen und mit der sonst hierzu erforderlichen Einrichtung 
ausgerüstet sind. Dieselben haben von jedem Beglaubigungsscheine eine Kopie an die 
Bundes-Normal-Eichungskommission einzusenden. 
Die Vergleichung der Hauptnormale auf ihre fortdauernde Richtigkeit wird in 
längeren Zeiträumen von der Bundes-Normal- Eichungskommission vorgenommen. 
S. 61. 
Hauptnormal für das Längenmaaß. 
Ein Metermaaßstab als Strichmaaß auf Messing durchgehends in Centimeter, 
und auf der Länge von einem Decimeter in Millimeter getheilt. 
8. 62. 
Hauptnormale für Hohlmaaße. 
Litermaabe von 2, 1, 1, 1, 1. ux. I, aus gezogenem Messing mit ver- 
slärktem abgeschliffenem Rande und ringelohelen. Boden. 
ße von 0,2, 0,1, 0,05, und 0,02 I., ebenso aus Nothguß, 
sämmtlich nach den Formen der Flüssigkeitsmaaße hergestellt, nebst den erforder- 
lichen abgeschliffenen Glasplatten. 
Hauptnormale für Hohlmaaße zu trockenen Körpern werden nicht angefertigt, da 
die großen Kontrolmaaße durch Eichung nach Wassergewicht richtig gestellt werden 
sollen und für die kleineren die Hauptnormale für Flüssigkeitsmaaße dienen können. 
8. 63. 
Hauptnormale für Gewichte. 
Gewichte von 20 K. bis 1 C. aus vergoldetem Messing und 
von 500 M. bis 1 . aus Platiu 
nach der in §. 59 angegebenen Stückelung, jedoch das 20-K.= stück nur sech 
Fursll. Schw. Rudolst. Gesesamml. XNX.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.