190 1869.
M XXXIX. Gese
die gegenseitige Verwendung von Beamten der zum Vezirt des ge-
meinschaftlichen Appellationsgerichts in Eisenach gehörigen Staaten
in Strafsachen betreffend, vom 8. October 1869.
Wir Albert, von Gottes Gnaden Fürst zu Schwarzburg rc.
verordnen auf Antrag. r-* Ministeriums sowie mit Beirath und Zustimmung des
getreuen Landtags, was fo“ folg
Werden einem nicht im S#anninge des Fürstenthums, wohl aber im Dienste
eines der nach Maßgabe des Staatsvertrags vom 17. Juli 1868 (Gese-Sammlung
S. 459—468) mit dem Fürstenthume zu einer Justizgemeinschaft vereinigten Staaten
angestellten und verpflichteten Beamten auf Grund der Artikel 20, 42, 43, 71 und
72 der Strafprozeß. Ordnung, sowie des 8. 14 der Strasprozeß-Novelle vom 24. No-
vember 1854 vorübergehend bei einer gemeinschaftlichen Behörde oder auch zur Stell-
vertretung für einen Staatsdiener des Fürstenthums von der zufländigen Behörde Ob-
liegenheiten übertragen, so bedarf es einer besonderen Verpflichtung des betreffenden
Beamten auf diese Obliegenheiten nicht, sondern seine desfallsigen dienstlichen Ver-
richtungen geschehen mit derselben Wirkung und Verantwortlichkeit, als wenn er für
sie besonders in Pflicht genommen worden wäre.
Werden einem Fürstlichen Staatsdicner auf Grund der angezogenen strasproces-
sualischen Bestimmungen vorübergehend bei einer gemeinschaftlichen Behörde oder zur
Stellvertretung für Beamte eines der nach Maßgabe des Staaksvertrags vom 17. Juli
1868 mit dem Fürstenthume zu einer Justizgemeinschaft vereinigten Staaten von der
zuständigen Behörde Obliegenheiten übertragen, so bedarf es für dieselben einer beson-
deren Verpflichtung nicht, sondern der betreffende Beamte hat auf Grund seiner An-
stellung und Verpflichtung als Fürstlicher Staatsdiener die ihm übertragenen Geschäfte
gesetzmäßig mit derselben Treue und Verantwortlicheit zu verwalten, als wenn er für
sie besonders in Pflicht genommen worden wäre.
Urkundlich unter Unserer eigenhändigen Unterschrist und beigedrucktem Fürstlichen
Insiegel.
So geschehen
Rudolstadt, den 8. October 1869.
(L. S.) Albert, F. z. S.
" v. Bertrab. v. Ketelhodt.