1869. 91
Obgleich die decimale Abstufung des Gewichts die Herstellung eines besonderen
Proportionalgewichtes für Decimal= und Centesimalwaagen als minder er.
sorderlich erscheinen läßt, so sollen doch Gewichtsstücke, welche hinter der, ihre eigene
Schwere bestimmenden, Hauptbezeichnung in Klammern das 10. oder 100 fache
derselben angegeben enthalten, und die snh dadurch als für Decimal, oder Centesimal-
waagen bestinmt keunzeichnen, deshalb nicht von der Eichung und Stempelung
ausgeschloss werden. " « "
8. 24.
Material.
Platin, Silber, Messing, Bronze, Argentan und Metallmischungen, die in
Bezug auf Härte und Oxidirbarkeit den angeführten Metallen ähnlich sind, können
für Gewichtsstücke aller Größen, Gußeisen bis einschließlich zum 50 Grammstück herab,
Aluminium für Centigramm= und Milligrammstücke Verwendung finden.
For m.
Für den Verkehr bestimmte Gewichtsstücke von 50 K. können entweder in Cylinder=
sorm mit Knopf oder Handhabe oder, dafern. sie aus Gußeisen beslehen, auch in
Bombenformn mit Handhabe ausgeführt werden. Für das 50 Pfd. Stück ist nur die
lehtere, für das 20 K. Stück nur die erstere Form zulässig.
Gewichtsstücke vom 10 K. Stück bis zum 1 Pfd. Stück inel. herab aalten eine
Cylinderform, deren Höhe den Durchmesser übersteigen muß, mit Kuopf.
Eine Ausnahme hiervon bildet das 2 K. Stück, bei welchem die Cylinderform zur
deutlicheren Unterscheidung von den noch im Verkehr befindlichen 5 Pfund-Stücken
eine gedrücktere sein muß, d. h. die Höhe den Durchmesser nicht erreichen darf.
Die Gewichtsstücke von 200 (I. bis 1 C. erhalten die Form von Scheiben, welche
nur bei den gußeisernen Gewichten von 200 G., 100 6. und 50 C. ohne Knopf herzu-
stellen sind. Bei der Scheiben-Form darf die Höhe des Cylinders die Hälfte des
Durchmessers nicht übersteigen.
Decigrammstücke erhalten die Form rechtwinkeliger Blechplätlchen mit ausge-
bogenem Rande, Centigrammstücke eine gleiche Form mit aufgebogener Ecke.
Außerdem sind Einsatzgewichte zulässig, bei denen die einzelnen Gewichts-
stücke mit Ausnahme des kleinsten, massiv ausgeführten, die Form in einander zu
Fürstl. Schw. Rudolst. Gesezsamml. XXN2 16