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Werthangabe, können unter Recommandation abgesandt werden und müssen in
diesem Falle von dem Absender mit der Bezeichnung „Recommandirt“ versehen
werden; bei Packeten ohne Werthangabe muß diese Bezeichnung auf der Begleit.
adresse und auf dem Packete angegeben sein. Die Wirkung der Recommandation
in Bezug auf die Garankie erstreckt sich in diesem Falle stets nur auf das Packet
und nicht zugleich auch auf die Begleitadresse.
9. Im §. 20, die „Postvorschußsendungen“ betreffend, erhält der Absaßz ll.
folgende Fassung:
III. Sendungen, auf wnichene ein Postvorschuß haftet, müssen auf der Adresse
den Vorschußbetrag mit den Worten
„Vorschuß von .. .. .. . ..... . . . .. .. .. . .. . . . .. .. «
sowie den Namen und die Wohnung des Absenders enthalten. Die Angabe- des
Vorschußbetrages hat in der Regel in der Thalerwährung zu erfolgen, kann jedoch
auch in Gulden stattsinden, wo diese Währung landesüblich ist. Die Thaler= oder
Guldensumme muß in Zahlen und in Buchstaben ausgedrückt sein.
10. In demselben Paragraphen erhalten die beiden letzten Sätze im Ab-
satz VI. folgende Fassung:
Eine Vorschußsendung muß spätestens 7 Tage nach dem Eingange der Posl-
anstalt am Ausgabeorte zurückgesandt werden, wenn sie innerhalb dieser Frist nicht
eingelöst wird. Dieses gilt auch von Vorschußsendungen mit dem Vermerk „hosto
roslanle “.
11. Im §. 21, die „Postmandate“ betreffend, tritt am Schluß des Ab-
satz XIV. folgender Passus hinzu:
Wünscht der Absender, daß die Weitersendung an eine zur Aufnahme des
Wechselprotestes befugte Person geschieht, so genügt der Vermerk: „Sofort zum
Protest“, ohne daß es der namentlichen Bezeichnung einer solchen Person bedarf.
Mit der Weitergabe des Postmandats und dessen Anlagen an den betreffenden
Notar, Gerichtsvollzieher 2c. ist die Obliegenheit der Postverwaltung erfüllt. Die
Protestkosten hat der Absender unmittelbar an den Erheber des Protestes zu ent-
richten.
12. In demselben Paragraphen treten am Schlusse als Absätze XVI. und
XVI. hinzu:
XVI. Den Absendern von Postmandaten ist gestattet, auf der Adreßseite des
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