1874. 53
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen:
Höchstseinen Staatsminister und wirklichen Geheimen Rath Anton Fer-
dinand von Krosigk;
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg:
Höchstseinen Geheimen Staatsrath Heinrich Moritz Friedrich Loreuß;
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Koburg-Gotha:
Höchstseinen Staatsminister, Wirklichen Geheimen Rath, Freiherrn Camillo
Richard von Seebach:
Seine Durchlaucht der Fürst Reuß älterer Linie:
Höchstseinen Regierungs-Präsidenten Otto Theodor Meusel;
Seine Durchlaucht der Fürst Reuß jüngerer Linie:
Höchstseinen Staatsminister Adolph von Harbou;
Seine Majestät der Deutsche Kaiser und König von Preußen:
Allerhöchstseinen Obersten im Range eines Brigade-Kommandeurs und
Abtheilungs= Chef im Kriegs-Ministerium Eberhard von Hartmann
und
Allerhöchstseinen Geheimen Regierungs= und vortragenden Rath im Reichs-
kanzleramt Kurt Starke,
welche, nachdem sie ihre Vollmachten einander mitgetheilt und richtig befunden,
folgende
Convention
abgeschlossen haben.
Artikel 1.
Zur Aufnahme der in den mitcontrahirenden Bundesstaaten zur Aushebung
gelangenden Wehrpflichtigen sind, insoweit letztere für den Insanterie= Dienst
tanglich, die Thüringischen Infanterie-Regimenter Nr. 94, 95 und 96 bestimmt.
Das 5. Thüringische Infanterie-Regiment Nr. 94 ergänzt sich aus dem Gebiet
des Grohherzogthums Sachsen-Weimar, Eisenach; das 6. Thüringische Infanterie
Regiment Nr. 95 aus den Herzogthümern Sachsen.Meiningen und Sachsen-Koburg-
Gotha; das 7. Thüringische Infanter Regiment Nr. 96 aus dem Herzogthum
Sachsen= Altenburg und den Fürstentbümern Schwarzburg Rudolstadt, Reuß älterer
und jüngerer Linie.