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von 0.050 m gegen das Normalprofil des lichten Raumes (clr. Bahnpolizei-Regle-
ment für die Eisenbahnen Deutschlands) und in der Höhe von 0,430 m bis 3,200 m
über Schienenoberkante eine Gesammtbreite von 3,150 m oder eine Breite von
1.575 m zu jeder Seite der Geleismilte. Von 3,200 m über Schienenoberkante
vermindert sich letztere Breite bei geradliniger Begrenzung des Profils und zwar bis
3,700 m über Schienenoberkante bis auf 1,300 m und von 3,700 m bis 4,150 m„
über Schienenoberkante bis auf 0,850 m.
Ueber die Höhe von 4,150 m über Schienenoberkante dürfen nur die Loko-
motivschornsteine und überbauten Schaffnersitze hinausragen und zwar höchstens bis
4,570 m über Schienenoberkante. Dieselben müssen dann jedoch so konstruirt sein,
daß diese Höhe mindestens auf das Maß von 4,150 m eingeschränkt werden kann
Für Schlaf. und Luxuswagen für den großen durchgehenden Verkehr in Schnell-
zügen und die zu gleichem Dienst bestimmten Gepäckwagen reicht die vorbezeichnete
Breite des Profils von 3,150 m bis auf die Höhe von 3.540 m über Schienen.
oberkante und vermindert sich dann von beiden Seiten, geradlinig begrenzt, bis
3,820 m Höhe auf 2,820 m Breite und schließt in 4,570 m Höhe mit 1,580 m
Breite ab.
Unter 0.,130 m über Schienenoberkante dürfen, abgesehen von den Rädern der
Eisenbahn Fahrzeuge, nur die Bahnräumer, Sandstreuer, Sicherheitsketten und Kup.
pelungen herabreichen, und zwar die Bahnräumer und Sandstreuer nur in der Breite
des Schienenkopfes bis auf 0,050 m Entfernung von letzterem, die Sicherheitsketten
und Kuppelungen bis auf 0,075 m über Schienenoberkante.
. 24.
Lokomotliven-= und Tender-Radstand.
Die Lokomotiven und Tender sollen einen nach den Bahnwerhältnissen möglichst
langen Radstand erhalten; derselbe ist für die Güterzugsmaschinen mit festen, seitlich
nicht verschiebbaren Achsen höchstens auf 4,500 m anzunehmen.
Bei Krümmungen in der freien Bahn, welche weniger als 250 m Halbmesser
haben, sind für drei= vder mehrachsige Lokomotiven von mehr als 3 m Radstand
bewegliche Nadgestelle oder verschiebbare Achsen anzuwenden.
8. 25.
Tender.
Die Höhe des Wasserbehälters der Tender über den Schienen darf bis zu
2,750 m betragen.