Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neununddreißigster Jahrgang. 1878. (39)

1878. 117 
1.363 m betragen. Bis zur Höhe von 0,100 m über Schienenoberkante darf kein 
Theil über die innere Seilenfläche des Nadreifens hervomagen. 
Splelraum für die Spurkränze. 
Der Spielraum für die Spurkränze (nach der Gesammtverschiebung der Achse 
an dieser gemessen) darf bei normaler Spurweite nicht unter 0,010 m und auch bei 
der größten zulässigen Abnußung nicht über 0,025 m betragen; bei den Mitielrädern 
sechsrädriger Lofomotiven ist jedoch ein Gesammtspielraum (bei übrigene gleichem 
lichten Abstande zwischen den Nädern) bis 0,040 m zulässig. 
S. 37. 
addurchmesser. 
Der Naddurchmesser der Tender unk Wagen mit Ausschluß der Nadreifenstärke 
soll mindestens 0,850 m betragen. 
Der Durchmesser der Triebräder der Lokomotiven isl anzunehmen: 
für Züge, welche bis zu 25 km Geschwindigfet in der 
Stunde fahren, mindesteno zu 0,900 m 
desgl. bis zu 30 um. I9 100 m 
„ „ 45 . . . .... .1,200m 
und bei mehr als 45 5sf 1l1I1 ,500 „ 
8. 38. 
Achsstärke. 
Die Stärke der Achsen der Personenwagen soll nicht unter 0,115 m betragen. 
Im übrigen ist die Stärke der Wagenachsen und Achaschenkel für die Brutto- 
belastung sestzusetzen. 
Achsen vom besten Eisen müssen bei einer Belastung 
von 5 800 k mindestens eine Stärke von 0,100 m in der Nabe u. 0,0055 m„ im Schenkel, 
„ 5500 k „ „ „ „ 0.115 „ „ „ „ 0,075 „,„ „ 
„ 8000 k „ „ „ 0,130m „ „ „ „ dos m „ „ 
„ 10000 k „ „ „ „ 0,140m „ „ „ „ 0.095 „ „ 
Die Schenkellängen sind hierbei zum I4¾:, bis 27/ fachen des Durchmessers 
angenommen. 
Bei Anwendung von Gußstahl können diese Belastungen um 20 Prozent 
erhöht werden.
	        
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