* 1878.
Prüsung Anwendung gefunden hat, sofern der letztere niedriger ist, als der vor-
stehend vorgeschriebene.
Kessel, welche bei dieser Probe ihre Form bleibend ändern, dürfen in diesem
Zustande nicht wieder in Dienst genommen werden.
Bei jeder Probe ist zugleich die Ventilbelastung und die Richtigkeit des Mano-
meters zu prüfen.
Längstens acht Jahre nach Inbetriebstellung der Lokomotive muß eine innere
Nevision des Kessels vorgenommen werden, bei welcher die Siederohre zu entfernen
sind. Nach spätestens je sechs Jahren ist diese Revision zu wiederholen.
Die Etgcbriste der Lokomotiv-Revisionen sind in besonderen Verhandlungen
zu verzeichnen
Jede baiomolse muß versehen sein:
1) mit mindestens zwei zuverlässigen Vorrichtungen zur Speisung des Kessels,
welche unabhängig von einander in Betrieb gesetzt werden können und
von denen jede für sich während der Fahrt im Stande sein muß, das
zur Speisung erforderliche Wasser zuzuführen. Eine dieser Vorrichtungen
muß außerdem auch geeignet sein, beim Stillstande der Lokomotive den
Wasserstand im Kessel auf der normalen Höhe zu erhalten;
mit mindestens zwei von einander unabbaͤngigen Vorrichtungen zur zu-
verlässigen Erkennung der Wasserstandshöhe im Innern des Kessels. Bei
einer dieser Vorrichtungen muß die Höhe des Wasserstandes vom Stande
des Führers, ohne besondere Proben, fortwährend erkennbar und eine in
die Augen fallende Marke des zulässig niedrigsten Wasserstandes ange-
bracht sein;
mit wenigstens zwei vorschriftsmäßigen Sicherheitsventilen, von denen
das eine so eingerichtet sein muß, daß die Belastung desselben nicht über
das bestimmte Maß gesteigert werden kann. Die Belastung dieser Sicher-
heitsventile ist derartig einzurichten, daß eine vertikale Bewegung der-
selben von 3 Millimeter eintreten kann;
mit einer Vorrichtung (Manometer), welche den Druck des Dampses
zuverlässig und ohne Anslellung besonderer Proben sortwährend erkennen
läßt. Auf den Zifferblättern der Manometer muß die größte zulässige
Dampfspannung durch eine in die Augen fallende Marke bezeichnet sein;
mit einer vom Stande des Führers aus zu handhabenden Dampfpseife.
—x
—
#
*“
r