Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neununddreißigster Jahrgang. 1878. (39)

1878. 151 
19. Kennzeichnung des Schlusses des Zuges (Schlußsignal). 
bei Tage: bei Dunkelheit: 
  
An der Hinterwand des letzten Wagens An der Hinterwand des letzten Wagens 
eine roth und weiße runde Scheibe. in ungefährer Höhe der Bufser eine roth 
leuchtende Laterne (Schlußlaterne) und 
außerdem am letzten Wagen zwei nach 
vorn grün und nach hinten roth leuchtende 
Laternen (Ober. Wagenlaternen). 
Für einzeln fahrende Lokomotiven auf 
der freien Bahnstrecke genügt eine rotb 
leuchtende Laterne und bei Bewegung der 
Lokomotiven auf Bahnhöfen die Anbrin- 
gung einer Laterne mit weißem Lichte 
am Anfange der Lokomotive und am 
Ende des Tenders, bei Tender-Lokomo- 
tiven an beiden Enden derselben. 
20. Es solgt ein Extrazug nach. 
bei Tage: bei Dunkelheit: 
       
Außer dem Schluhsignal eine grüne Signal 19 mit der Abänderung, daß 
Scheibe oben auf dem letzten Wagen oder eine der beiden vorgeschriebenen Laternen 
zu jeder Seite desselben. auch nach hinten grünes Licht zeigt. 
 
	        
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