Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neununddreißigster Jahrgang. 1878. (39)

des Gesetzes vom 
Anmerkung. Auf der Rückseite ist abzudrucken 
S. 18, S. 53 Eingang und Ziffer 1 und §. 514 
Eingang und Ziffer 2 
12. Juli 1877. 
  
1878. 
Anlage B. 2. 
Bu §F. 17 der Ausführungs-Verordnung. 
Fischerei- Berechtigungsschein. 
Der zu 
hat 2 ungezeigt, daß er in. 
. die Fischerei 
aus eigenem Nochte 
b 
als Pächter hö¾ etreiben will. 
Zu seiner Legitimation ist ihm hierüber dieser Schein, den er beim 
Fischen slets bei sich zu führen hat, ausgestellt worden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.