14 1878.
A. Anweisung
zur Vereinfachung des Verfahrens bei der Fortschreibung der
Grund- und Gebäudesteuerbücher, und bei Erhebung der Grund,
und Gebäudesteuer.
8. 1.
Das Fortschreibungsprotocoll A G. 19 der Anweisung 1 vom 9. December
1872) und die Veränderungsnachweisung A (§. 13 der Anweisung Ul) sind in
einem Formular nach dem auliegenden Muster 1 zu vereinigen.
8. 2.
Ebenso sind das Forkschreibungsprotocoll B (§. 19 der Anweisung 1) und die
Veränderungsnachweisungen und ( (6. 17 der Anweisung III) in einem Formu-
lar nach dem anliegenden Muster IU zusammenzufassen. Das bisherige Fort-
schreibungsprotocoll C kommt in Wegfall
Bei den Eintragungen in das Prokocoll B sind die Flächeninhalte, beziehungs-
weise Reinerträge,
a) der sleuerpflichtigen Liegenschaften (Kategorie 4) mit schwarzer Dinte;
b) der steuerfreien Liegenschaften (Kategorie B) mit rother Dinte;
) der wegen ihrer Benutzung zu öffentlichen Zwecken erlraglosen Grund-
stücke (Kategorie C) mit blauer Dinte
einzus drriten
Die Spalten 11— 13 und 29—31 sind behufs Vergleichung des bisherigen
und gegenwärtigen Bestandes mit Unterscheidung der verschiedenen Kategorien der
Liegenschaften für jeden einzelnen Fortschreibungsact, d. h. nach den durch eine und
dieselbe Veränderung berührten Parzellen, beziehungsweise nach den Gruppen dieser
Parzellen zu summiren. (Die eingetragenen Beispiele erläutern die Art des Ver-
fahrens).
8. 3.
Demnächst sind alle in dem Forkschreibungsprotocolle B enthaltenen Bestands-
veränderungen in einen nach dem anliegenden Muster Ul aufzustellenden summa-
* rischen Nachweis einzutragen. Diese Eintragung ist darauf zu beschränken, daß die
für jeden einzelnen Forschreibungsact in dem Fortschreibungsprotocolle B enthaltene
Summe des Bestandes der verschiedenen Liegenschafts-Kategorien übertragen wird.
Der summarische Nachweis ist in den Spalten 3 — 16 zu summiren und durch