1878. 15
Vergleichung des bisherigen und gegenwärtigen Bestandes das Mehr oder Weniger
an Flächeninhalt, beziehungsweise Meiuer und Grundsteuer, zu berechnen.
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Die auf die Gebäudesteuer bezüglichen Einträge sind in den Spalten 19 und
35 des Protocolles B zu summiren und zu recapituliren und der Abschluß in ähn-
licher Weise zu bewirken wie in der bisherigen Veränderungs-Nachweisung B.
Die Anzahl der zur Eintragung kommenden steuerpflichtigen und steuerfreien
Gebäude wird in den Seitensummen u. l. w. in Spalte 17, 18, 33 und 34 ver-
merkt.
. 5.
An Stelle des in S. 11 der Anweisung I vom 9. December 1872 vor-
Musters 1 ist das auliegende Muster IV und ebenso sind an Stelle
F. 25 derselben Anweisung vorgeschriebenen Muster VI und VII für S
Uinttnetnn der in §. 24 dieser Anweisung bezeichneten Gebäude die anliegenden
Muster V beziehungsweise VI von den Gemeindevorständen bezüglich den Inhabern J
der selbstständigen Gutsbezirke zu gebrauchen. .
6.
An Stelle des Veränderungs-Antrags (§F. 27 der Anweisung IV) und an
Stelle der Gebändesteuer- Zu und Abgangsliste (§. 34 a. a. O.) ist das an-
liegende Formular — Muster VII — zu vewwenden.
Die Ab- und Zugangs-Stellung bei der Gebärdesteuer findet daher nicht
mehr provisorisch (. 33 der Anweisung IV), sondern durch Einreichung und Fest-
stellung der Zu- und Abgangsliste definitiv statt. In den Zu. und Abgangslisten
(Muster VII) sind jedoch nur diejenigen Ab- und Zugänge an Grund= und Ge-
bäudesteuer aufzunehmen, welche für das laufende Jahr in Betracht kommen.
Formular — Muster VIII — (an Stelle des in §. 26 der Anweisung IV vorge-
schriebenen Formulars) zu führen. Wegen Uebernahme des jährlichen Ab= und
Zuganges in das Hauptcontrolbuch sind gleichzeitig mit den abgeschlossenen Hebe-
rollen das Protocoll B und der summarische Nachweis der Bestandsveränderungen
eines jeden Bezirks an das Fürstliche —ll einzureichen.
8. 7.
Ueber die Zu= und Abgangslisten ist eine Controle nach dem auliegenden
Die Hauptübersichten der Zu- und iene an Grund= und Getaudesttuer