Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neununddreißigster Jahrgang. 1878. (39)

1878. 201 
Anlage II (s. 8. 32 der Bekauntmachung). 
Nachweisung 
der Zahl der in dem Gemeinde-Bezirke 
beschäftigten jugendlichen Arbeiter 
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Remerkiung. Die Nachweisung ist nach folgenden Industriezweigen aufsstellen. 
Industriezweige, welche im Geineindebezirle nicht verlrelen sind, brauchen nicht 
ie vorhandenen Industriczweige in der 
aufgeführt zu werden; jedoch sind di 
hierunter angegebenen Reihensolge und unter Beibehaltung der Nummer eines 
jeden anfzuführen: 
Vergwerke, Brüche und Gruben, soweit sie nicht unter die 
Aufsicht der Berg. Behörden fallen. 
Motall-Industrie (Hütten-, Hammer, Walz-Werke, Gießereien, son. 
stige Melall-Waaren-Industrie einschließlich der Maschinen-Fabrilen 
und Lokomotivban-Anstalten). 
III. Glas= und Thon-Industrie (Glas., Thon-Waaren, Kall, Cement, Gips.) 
IV. Texlil-Industrie 
Chemische Fabriten und Fabrilen für Zünd., explodirende und Be- 
leuchtungs. Stoffe. 
#anirschafth Gewerbe (Brauereien, Brennereien, Zucker- und 
Stärle-Fabrike 
VII. Mühlen Geiri, Oel., Holz). 
4 Papier= und Leder-Industrie. 
IX. Bauhöfe und Werften. 
X. Sonstige Industriezweige. 
XI. Sämmtliche Industriczweige zusammen. 
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Farstl. Schw.-Rudolst. Gesehsammlung XXXXlI.
	        
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