Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neununddreißigster Jahrgang. 1878. (39)

1878. 203 
Gesetzsammlung 
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
9. Stück vom Jahre 1878. 
  
XV. Revidirte Bauordnung 
für das Fürstenthum Schwarzburg-Nudolstadt, vom 10. Decbr. 1878. 
Wir Georg, von Gottes Guaden Fürst zu Schwarzburg 2c. 
haben auf Antrag Unseres Ministeriums und unter verfassungsmäßiger Mitwirkung 
des getreuen Landtags die Bauordnung vom 11. Februar 1868 und deren Nach- 
träge vom 13. Mai 1870 und 16. Februar 1871 einer Revision unterziehen lassen 
und verkünden nunmehr nach dem Resultate derselben als allgemeines Landesgesetz 
die nachstehende 
Revidirte Bauordnung 
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
Erster Abschnitt. 
Von dem Versahren bei RKusstellung von Bebauungsplänen. 
8. 1. 
Bei Neuanlagen, Erweiterungen und Wiederbebauungen von Städten und 
Dörfern sind für das voraussichtliche Bedürsniß der näheren Zukunft Bebauungs- 
pläue festzustellen, durch welche die Richtung, die Fluchtlinie und die Breite der für 
den öffentlichen Verkehr erforderlichen Straßen und Plätze, desgleichen die Anlage 
von Kirchen, Brunnen und Scheuneuplätzen besimmt wird. 
Furstl. Schw.-Nudolst. Gesebiammlung XXXIX 
Ausgegeben in Nudolstadt am 24. arrene 1878.
	        
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