Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neununddreißigster Jahrgang. 1878. (39)

1878. 20 
Wuster I. 
Gebäudesteuer-Verwaltung. 
Stenerbezirk Steuerjahr 
Gemeindebezirk 
Nachweisung 
in dus. 
neu erbauten, wieder aufgebauten, der umgebauten oder in ihrer Substanz 
veränderten, der abgebrochenen und der zerstörten Gebäude. 
  
I1. Ursschriftlich an den 
zu 
mil dem Ersuchen, diese Nachweisung nach Mahgabe der auf der Nückseite abgedruckten 
Anleikung auszusüllen und biunnen 3 Wochen an das unterzeichnete Katasleramt zurückzusenden. 
Rudolstadt, den 
Fürstl. Schwarzb. Katasteramt 
  
2. Zurück an das Fürstliche Katasleramt 
zu 
Rudolstadt 
mit der Bescheinigung, das im bezirke im Jahre 18 — nicht mehr Veränderungen 
der vorbezeichneten Art, als umstehend unter 4 bis nachgewiesen, vorgekommen sind. 
„den 18 
Der Gemeindevorstand. 
Fürstl. Schw.-Rudolst. Gesetzsammlung XXXIX. 5
	        
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