40 1878.
Von den vorstehend brieichneten Gebauden wird auf Grund des §. 3 des Gebaudesteuergesetzes vom 13. August
1868 seitens des Gienbsmmen in Auspruch genommen:
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auf Grund der Vorschriif
erfreiheit
6 jur das Gebaude umer Gutachten des Gemeindevorstandes
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ie in Spalle 1 bis 17 und in Spalte 21 der vorstehenden Nachweisung enthallenen Angaben nach
bestem S und Gewissen gemacht sind, wird hiermit verlichen.
, den
13
Der Gemeindevorstand.
Zur geachtung bei Ausstellung der Gebändebeschreibung.
aJ In S der ebSbebelaoreidung sind die alelnen, zur Besihung gehörigen teu- „auhnr unlühren, von den
Gebäuden zuerst die Bordergebäude, dann e Himergebaͤude. Die Acheluen Geböude sind so zu begzeichnen, doß
" Bellmmung Aschuich ist, B. „Wohnhaus-, „Schmiede-, „Maschineuhaus“, „Kohlenschuppen“,
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temieiusstsebsadtm unmittelbar-Ist Zusommenhange bekindlichen Flügel oder Seilengeböude sind mit
Ersterem als ein Ganzes zu be
1) In s6 10 find sämmtliche Rö# andeln und sonstige brhrunden des belreflenden Gebäudes an Säsen, Siuben,
aie va. Küchen, Kellern, Werislönten. Venölter berlagen töllen u. . w. na- tockwerklen —““
weise Abtheilungen, wie sie zusammen # zund entweder vermie ihel sind, oder zur Vermiern ihung bestimmi
leer Leben Zer von dg Gieshsz selb # werden, eingeln ihrer Zahl nach aulzuzeichnen.
c) In Spa ihn die Größe fämmili Aaade 9 V. betressenden Besihung bezie kehangchwete der dem ## gigenthümer
g eran iJaheen rWrbmn mit belonderen Wohngebäuden nicht sepernen Grundacke anzugeben, ohne
Nodlscht daraus, od sic mit der Besi#ung in demselben oder in einem benachbarten Gemeindedezir! belegen find.
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bleiden indessen außer Beiracht. n spaltet-IIndekinIIlplchcIIlcheReinetIthdtinSpcl
ihkfndekspolteloslideshcliche Mielhs nibendlesn Spalte Il) onlqelllbnea einselnen Wohnungen und
Néume in dem Zeitraume der lehten 10 Jahre w wirklich gewährt haben, dergestalt aue rgn daß für die ei ein-
girn Jahre dieses Zeitraums die darin bez gun Mieihen bestimmt zu Ubersehen Aud. !sx lebzteren dars ein
ug für die vom Eigenehümer —— e ntsobtllnlekdlnn slofl nicht gemacht werden.
e) , it linissc. welche auf die Höde der g# gee Micsgeprei etwa von Einsluß sind (z. B. wenn
neben dem Nominalbeicage des Mielbspreises de Leislungen oder Derpllichiungen — Ein.
Piine kaserhang, der gemietheien Wohnung, tieee irgend welcher Aul u. s. w — auserlegt find;
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rner erwandtlchasiichen oder sonsligen Rücsichten eine Wohnung nders niedrig vermierhel oͤder sur
8 Wohnung durs vortheilhasie Bermiethung #n Fremde u. l. W. eine Zeitlang ein ungewöhnlich hoher Miccho
ertrag erzielt worden it u. lind in Spalite 21 zu erörtern. Ebendaselbs muß angegeben werden, wen
die Wohnung m e zuis G#nntsen vermiecihet ist, wenn dem Mielher Mobilien, Maschinen und dergl. i
hung überwie
eer kommt 24 en # r benußten Gebäuden G 12 d Aalege I des Gebliudesleuergesehes
vom 85 August 1809) nur Miethe werih des räumlichen Gelasses, ohne Racksicht, die damit verbundenen
racht.
1 .n t 17 ist der Betrag, mit gen dos Gebkude nebsl Zubehör gegen Feuersgesahr versichert ill, zu vermerken.
K) Die nemeen sind berechtigt, die Ausstellung der Gebäudebeschreibungen durch die beiressenden Grund-
eigenthümer ausnehmen zu lassen; 9 bleiben indessen auch bei tiner Melchen. ihinn sür die Richligkeit der Be-
##heibüngen. E 6 27 der Anweisung 1 I vom 9. Decembe