Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neununddreißigster Jahrgang. 1878. (39)

44 1878. 
  
bri der Ge- 
Grundsteuer baudesteuer 
Es wird hiermit beantragt, wie umsilehend nachgewiesen, pvf-öII. 
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1 in Zugang · 
für das Jahr - . 
in Abgang . . . .. 
stellen zu dürfen. 
  
  
  
  
  
Rudol stadt, den 18 
Fürstl. Katasteramt 
bei der bei der Ge- 
Grundsteuer baudesleuer 
Feslgeslellt: * ll „." 
E in Zugang # 
für das Jahr 
1l in Abgang .. . .. 
l 
  
  
  
und dem Fürstlichen Katasteramte zur weiteren Veranlassung gemäß 9 27 u. bezügl. 34 rc. 
der Anweisung IV für das Verfohren bei Erhebung der Grund= und Gebändeslener vom 
9. December 1872 wieder zugefertigl. 
Rudolstadt, den 18 
Fürstl. Ministerlum, Abtheilung der Finanzen.
	        
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