Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neununddreißigster Jahrgang. 1878. (39)

1878. 3 
gebühr auch bei Packeten mit Wertbangabe von 3000 Mark und weniger auf 
20 Pf. festgesetzt werden. 
3. Im 8. 34, „An wen die Bestellung geschehen muß“ betreffend, treten im 
Absatz V an Stelle der beiden ersten Säße („Die Behändigung an dritte 
Personen ist unzulässig“ bis „bestellt werden") folgende Sätze: 
1) Einschreibsendungen (. 16), 
2) Postanweisungen (S. 17), 
3) Telegraphische Postamweisungen (§. 18), 
4) Ablieferungsscheine über Sendungen mit einer Werthangabe bis zum 
Betrage von je 300 Mark (F. 32 Abf. 1), 
5) Post-Packetadressen zu eingeschriebenen Packeten und zu Packeten mit 
einer Werthangabe bis zum Berrage von je 300 Mark (F. 32 Abs. I) 
sind an den Adressaten oder dessen Bevollmächtigten selbst zu bestellen. Wird der 
Adressat oder dessen Bevollmächtigter in seiner Wohnung nicht angetroffen, oder wird 
dem Briesträger oder Boten der Zutritt zu ihm nicht gestattet, so können die be- 
zeichneten Gegenstände auch an ein erwachsenes Familienglied des MAdressaten 
bz. des Bevollmächtigten desselben bestellt werden. 
Ablieferungsscheine über Sendungen mit einer Werthangabe im Betrage von 
mehr als 300 Mark, sowie Post-Packetadressen zu Packeten mit einer Werthangabe 
im Betrage von mehr als 300 Mark müssen an den Adressaten oder dessen Bevoll- 
mächtigten selbst bestellt werden. 
Die Bestellung der Einschreibsendungen, der Poslanweisungen, der telegraphischen 
Postanweisungen und der Ablieferungascheine, serner der Post-Packetadressen zu ein- 
geschriebenen Packeten und zu Packelen mit Werthangabe, hat stets an den 
Adressaten selbst stattzusinden, wenn die betrefsenden Sendungen vom Absender 
mit dem Vermerk „Eigenhändig“ versehen sind. 
4. In demselben Paragraphen erhält der Absatz VI folgende Fassung: 
VI Die Bestellung von Einschreibsendungen darf nur gegen Empfangsbekenntuiß 
geschehen, und hat der Adressat bz. dessen Bevollmächtigter oder dasjenige Familien- 
hlied, an welches die Bestellung erfolgt, zu diesem Behuse den Ablieferungsschein 
bz. die auf der Rückseite der Post-Packetadresse vorgedruckte Quiktung zu unter- 
schreiben.
	        
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