Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neununddreißigster Jahrgang. 1878. (39)

1878. 73 
ausgeführt, so ist dies unter genauer Bezeichnung der Harte bei der Zeichnung der 
betreffenden Parzellen auf der Ergänzungskarte zu vermerken. 
Sofern die Rückgabe der Karten seitens der Grundeigenthümer nicht verlangt 
wird, sind solche den Handrissen einzuverleiben. 
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merirung —Mn en . 17 Absatz 3 
Ist eine neue Paree aus mehreren bisherigen varzellen oder deren Theilen 
entstanden, so wird von den bisherigen Nummern nur eine, und zwar in der Regel 
diejenige der größten Parzelle mit dem Zusatze eic. (u. s. w.) als Nenner der neuen 
Parzellennummer fortgeführt. 
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auschenl.nuns. 
1) Der Flächeninhalt der veränderten oder neu entstandenen Parzellen, be- 
ziehungsweise derienigen innerhalb der letzteren vorkommenden Bonitätsabschnitte, 
deren Grenzen ihrer Lage nach fest bestimmt sind, ist in einem Berechnungsheste 
nach dem beigefügten Muster zweimal zu berechnen. 
2) Von den beiden Berechnungen ist die erste, soweit als thunlich und falls 
nach der Form der betrefsenden Parzellen ein wesentlicher Vortheil hieron zu er- 
warten ist, mit Benutzung der bei der Fortschreibungsvermessung gefundenen Original- 
messungszahlen auszuführen. 
Jusbesondere muß dies geschehen bei Parzellen von geringem Umfange und 
bei solchen, welche im Vergleiche zu ihrer Länge nur von geringer Breite sind, wie 
beispielsweise die in mauchen Gegenden vorkommenden schmalen Ackerslücke, bei 
denen namentlich die aus der Vermessung zu entnehmenden Grundstücké breiten der 
Berechnung unmittelbar zu Grunde zu legen sind. 
3) Die zweite Berechnung kann, sofern nicht besondere Gründe ebenfalls die 
Benutzung der Originalmaße erheischen, lediglich auf graphischem Wege nach der 
Ergänzungskarte unter Anwendung von Planimetern oder von Zirkel und Maßstab 
bewirkt werden. 
4) Der Fläche ninhalt von Parzellen mit einer geringeren Größe als 1 Ar darf 
in der Regel bei keiner der beiden Einzelberechnungen lediglich auf graphischem Wege 
berechnet und muß, damit dies vermieden wird, schon bei der Vermessung im Felde 
darauf Bedacht genommen werden, eine Berechnung aus Originalmaßen zu er- 
Mmöglichen.
	        
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