82 1878.
Aus der Vergleichung der Summe des Grumstener-Reinertrags der bieher
steuerpflichtigen Grundstücke mit der Summe der bei dem Zusammenlegungsverfahren
ermittelten Ertragswerthe der künftig steuerpflichtigen Grundstücke ergiebt sich die
Verhältnißzahl, mit welcher der Ertragswerth jedes einzelnen neuen Besipstücks zu
multipliciren ist, um denselben auf Grundsteuerreinertrag zu reduciren.
Folgendes diene als Beispiel für die Ermittelung der Verhälmißzahl:
u) Nach dem letzten Abschlusse der Grundsteuerbücher für den
Gemeindebezirk N. NJ. ist der Otundseuerteiuernag der seuer
pflichtigen Grundstücke auf . 1093,/:2 Thlr.-)
festgestellt worden.
Hiewon geht ab der Grundsteuerreinertag der von der
Zusammenlegung ausgeschlossenen Grundstücke und zwar für
(alte) Pl.-Nr. 28 mit 0,59 Thlr.
„ 33 „ 0,61 „
„ 37F, 10,1 „
„ 708 „ 200 „u. s. w.
zusammen 19.2 „
sodaß verbleiben 1074,13 Thir.
welcher Betrag auf die an Stelle der alten Grundstücke ausgewiesenen Ab-
findungspläne nach Verhällniß ihres bei der Zusammenlegung ermittelten
Ertragswerthes zu vertheilen ist.
Der im Vergleich zu ziehende Gesammt. Ertragswerth ermittelt 60, wie folgt:
b) Nach S. X der Planberechnung für die Flurmarkung N. X
beträgt der Gesammt Ertragswerth der ausgewiesenen neuen
Grundstücke 46 998,60 Thir.
Hiervon gehen ab Pl. Nr. 132, wescher das frũhere
Grundslũck Pl.-Nr. 708 unverändert darstellt und für welches
daher der alte Orundseuenne nernas unverändert beizube-
halten isl, mit. l1I1191 „
und das Grundstück Pl. r. 442. welches der Kirche zu
*!) Da dile Gumdsfleucereinertäge lediglich nechstuachtshten lind, so ill die in den Kataslern eln-
geführe Aczeichnung deo Geldwertheo (Thalce Sienenhaler) hier belbchallen worden.