1878. 55
Anmerlung.
In der amllegenden Jelchnung (Aulage C) sind die (klassenabschulite der Zusammenlegungs.
bonilimung mi rolhen Linien und romischen Zissem, die Elassen der Gumdsseuerbonliirung mli
schwarten Leiulen und arabischen Zissem bezelchuet. Man gewinnt bald den Uoberblick, daß
man dle neuen Bonltätsabschulite für dle Geundsleuerelnschätzung so bliden lann, wie die
zinnoberroth punliirien vinien und dle rothen arablschen Zissem andemen. Es fallen zwar in
den Thell, welcher mli Classe 4 bezelchnet ist. Thelle der II. und IlII. Elaste der Zusammen-
legungebonutrung, alleln diese werden compensirt durch Theilc der V. Elasse, welche in den
Abschuln der Elasse 4 fallen. AMle ersichullch, lassen sich dle Elassengrenzen so tegen, daß dle
vage der elnzelnen Absamiute mll bem Zustande im Felde genügend überrluluimmn.
Die Flächen der einzelnen Classen der Zusammenlegungsbonitirung für jeden
einzelnen Plan ergeben sich aus der Planberechnung.
iernach kann man die ungefähr anzunehmenden Flächen für die einzelnen
Classen der Grundsleuerbonitirung bilden und durch eine überschlägliche Reinertrags-
berechnung versuchen, ob man den für das Planstück feststehenden Reinertrag etwa
nahezu erreicht. Wie die Difserenz zwischen der überschläglichen Berechnung und
dem durch Rechnung ermittelten feststehenden Reinertrage ausgeglichen wird, lehrt
folgendes Beispiel:
Das Planstück Nr. 100 enthält nach Spalte 5 und 7 des Original-Ein-
schatzungsregisters 5,040 hu mit 84,80 Thlr. Reinertrag.
Aus der Planberechnung kann man entnehmen, daß man für
Classe 2 etwa 1,000 ha
„ 3 „ 10,/6000 „
„ 4 „ 2,5940 „
annehmen kann.
Der Reinertrag berechnet sich
für 1.8ooo hu in Classe ; zu 35. 25 Thlr.
7“ 1.6000 1½- 7“. 7“. l9 7“.
. 2,5040 „ „ „ n* „ 27.13 „„
Summa 84861 Thlr.
der Gesammtbetrag so lll 84.,80 »
betragen, mithin bleiben noch auszugleichen 0% Thir.
Diese Ausgleichung kann füglich zwischen Classe 3 und 4 tewin werden,
Furstl. Schw.-Rudolst. Gesesammiung XXXNIX.