1880. 83
M XXII. Ministerial-Bekanntmachung
vom 26. August 1880,
einen Nachtrag zu dem Staatsvertrage vom 1. Februar 1877, wegen
Uebernahme der Zinsgarantie für eine Anleihe der Saalbahn-
Gesellschaft betreffend.
Nachstehend wird der zwischen den Regierungen von Schwarzburg-Rudolstadt,
Sachsen-Weimar, Sachsen= Meiningen und Sachsen-Altenburg unterm 3. Juni 1880
vereinbarte Nachtrag zu dem Staatsvertrage vom 1. Februar 1877, die Uebernahme
der Zinsgarantie für eine Anleihe der Saalbahn-Gesellschaft betreffend (Ges. Samul.
S. 88), nach allseitig erfolgter Ratifikation bekannt gemacht.
Rudolstadt, den 26. August 1880.
Fürstlich Schwarzb. Ministerium.
von Bertrab.
Nachtrag
zu dem Staatsvertrag über Garantie-Leistung für die Verzinsung
einer Prioritäts-Anleihe der Saal- Eisenbahn-Gesellschaft, abge-
schlossen Erfurt am l. Februar 1877.
Nachdem die Direction der Saal. Eisenbahn. Gesellschaft unter Zustimmung ihres
Ausfsichtsrathes, sowie unter Vorbehalt der Genehmigung der Generalversammlung
beschlossen hat, die auf Grund des Staatsvertrags vom 1. Februar 1877 von der
Saal. Eisenbahn-Gesellschaft aufgenommene vier und ein halb procentige Prioritäts-
Anleihe von 3,500,000 Mark in ihrem nach planmähiger Tilgung am 1. Juli 1880
noch bestehenden Betrag von
3,.396,500 Mark
behufs der Umwandlung in ein vierprocentiges Anlehn zu kündigen und durch eine
neue Prioritäts= Anleihe in dem letzterwöhnten Betrage mit nur 4procentiger Ver-
zinsung zu ersetzen, so haben behufs einer hierüber zu trefsenden Vereinbarung zu
Bevollmächtigten ernannt: