Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierundvierzigster Jahrgang. 1883. (44)

Gesetzsammlung 
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
13. Stüch vom Jahre 1883. 
  
XXXIII. Ministerial-Bekanntmachung 
vom 21. December 1883, die Konzessionsurkunde für die Saaleisen- 
bahn-Gesellschaft zum Bau und Betriebe einer normalspurigen 
Lokomotivbahn untergeordneter Bedeutung von Schwarza nach 
Blankenburg und den zur Ausführung dieses Unternehmens abge- 
schlossenen Staatsvertrag betreffend. 
Auf Hochsten Befehl Seiner Durchlaucht des regierenden Fürsten werden nach- 
stebend 
1) Die Konzessionsurkunde vom heutigen Tage für die Saaleisenbahn= Gesell- 
schaft zum Bau und Betriebe einer normalspurigen Lokomotivbahn unter- 
geordneter Bedeutung von Schwarza nach Blankenburg und 
2) Der Vertrag vom 26. September 1883 zwischen den Staatsregierungen 
von Schwarzburg= Rudolstadt, Sachsen-Weimar, Sachsen-Meiningen und 
Sachsen= Altenburg über den Bau dieser Eisenbahn 
hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Rudolstadt, den 21. December 183. 
Fürstlich Schwarzb. Ministerium. 
v. Bertrab. 
  
Fürstl. Schwarzb.= Rudolsl. Gesetzsammlung. XIIV. 28 
Ausgegeben in Rudolstadt am 25. December 1883.
	        
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