62 1885.
1. Annahmeschein. Inhaber ist als legitimirt zu erachten, wenn aus dem
Scheine ersichtlich ist, daß er den ihm obliegenden Meldepflichten beim Be-
zirksfeldwebel nachgekommen ist.
Anderenfalls ist gegen denselben nach den Bestimmungen unter IV. A
zu verfahren.
Ausmusterungsschein. Inhaber unterliegt keiner Kontrole und ist daher
als legitimirt anzusehen.
k4S. Ausschließungsschein wie vorstehend zu 2.
Berechtigungsschein zum einjährig-freiwilligen Militärdienst.
Inhaber ist als legitimirt zu betrachten, wenn der auf dem Scheine einge-
tragene Zurückstellungstermin noch nicht abgelaufen ist.
Anderenfalls ist nach der Vorschrift unter IV. B zu verfahren.
5. Ersatz-Reserve-Paß I. (In Buchform). Znhaber ist als legitimirt
zu crachten:
a) wenn der im Pah angegebene Gestellungstermin noch nicht ver-
strichen ist;
b) wenn 4 den ihm auferlegten Meldepflichten beim Bezirksseld-
webel nachgekommen und dies aus dem Passe ersichtlich ist.
Anderenfalls ist in dem Falle
zu a gegen den Inhaber nach der Vorschrift unter IV. B,
zu b gegen denselben nach der Vorschrift unter IV. A
zu verfahren.
6. Ersatz-Reserve-Schein I. Inhaber ist als legilimirt zu betrachten, wenn
die in demselben vorgeschriebenen An- und Abmeldungen beim Bezirksfeld-
webel erfolgt und bescheinigt find, oder wenn sich auf dem Scheine der
Vermerk befindet, daß Inhaber zur Ersatz-Resewe II. übergeführt ist.
Anderenfalls ist nach der Vorschrift unter IV. A zu verfahren.
7. Ersatz-Reserve-Tchein II. Inhaber unterliegt keiner Kontrole und isl
daher als legitimirt anzusehen.
S. Loosungsschein. Inhaber ist als legitimirt zu erachten, wenn er
a) zu den Musterungsterminen erschienen;
b) den ihm in dem Scheine auferleglen Meldepflichten nachgekommen ist.
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