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1900
Muster 5.
Pfändungsbefehl.
Zu Art. 13
Der Vollziehungsbeamte Schachteabel hier erhält hiermit die Anweisung, gegen
den Moaurer Ileinrich Apel lier
wegen nachgenannter Rückstände, als:
— 4 Gyndstskspbach#elscher pro J. October 1901.
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—
0,20 .4 Geblihren
dem Vollzichungs-
0.60 4 ohngesährer
Vetrag der durch
Verkauf der Pfond-
sücke pp. entstehenden
Kosien.
Die fragl. Gebühren
und aulgrwachsenen
Kosten sind auch dann
zu entrichten, wenn
der Schuldner die
Pfändung abwendel.
Rudolstadi,
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sowie wegen der nebengenannten Pfändungskosten die Zwangs-
vollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners, nach
Maaßgabe der §§ 18 bis 24 des Gesetzes betr. das Verwaltungs=
zwangsverfahren wegen Beitreibung von Geldbeträgen in der
Fassung vom 21. Dezember 1899 vorzunehmen und über die
Befolgung des Befehls unter Rückreichung desselben binnen
8 Tagen zu berichten.
Hat der Schuldner ohne Jemanden zur Wahrung seines
Interesses zurückzulassen sich entfernt, oder tritt bei der Hülfs-
vollstreckung Widerstand entgegen, oder steht ein solcher zu be-
sürchten, so hat der Vollstreckungsbeamte zwei großjährige Männer
oder einen Gemeinde= oder Polizeibeamten als Zeugen zuzuziehen.
den
.-
FlltsklichSchlvatzb.Rent--«»Id’se«cmw.
Muster 6. Zu Art. 15.
Vorstehender Pfändungsauftrag hat sich durch Zahlung obigen Betrags
a) an den Untersaeichneten,
5) an Furack.
erledigt.
Rudolstadt,
Rent- u. Seueramt lt. vorgelegler Quiltung vom II. Jan. d. J.
den