Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Einundsechzigster Jahrgang. 1900. (61)

1900 146 
Muster 7. Zu Art. 28. 
Bfändungsprotokoll. 
Nudolstadt, den 12. Januar 1901. 
Dem vorstehenden Befehle zufolge wurde heute Formittags 17 Uhr zur Vor- 
nahme der Zwangsvollstreckung gegen: 
den Maurer einrich Apbel hier 
in der Wohnung: cessclben, 
in Gegenwart: desselben 
geschritten. 
n. “ fanden 10 dabei gesetzlich pfändbare Gegenstände 
a. nicht 
bb. nicht s4 jolchem Werthe vor, daß aus dem Erlöse ein Ueberschuß 
über die Kosten der Zwangsvollstreckung *7r erwarten läßt. Die 
Pfändung wurde in Folge dessen unterla 
b. Dabei wurden nachgenannte Gegenstände bahrss Pfändung in Besit 
genommen. 
Pfandobjekte: Ungefährer Werth: 
J Katzerne I ndur 2,00 4 
VUeldruckbilder 6, 00 Al. 
e. Dieselben wurden anh bezeichnet: 
t dem Dienstsiegel. 
d. Als Musbewahrungsort ene bestimmt: 
die Iohnung des Schuldners; 
b. eine Kammer rechts auf dem Ilaussflur, deren Thũr mittelst eines 
mit dem Tiensfsicpel angelchten Iupierstrei%bns verschlossen tourde. 
C. Der Schuldner wurde von der Pfändung in Kenntniß gesetzt und be- 
deutet, daß er sich jeder Verfügung über die Pfänder bei Vermeidung 
der gesetzlichen Strafe zu enthalten habe. 
f. Anträge des Schuldners und Bemerkungen: 
Vorgelesen und genehmigt. 
Der Vollziehungsbeamte: Der Schuldner:
	        
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