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V. Mit den Postkarten dürfen Antwortkarten verbunden sein. Beide Theile
dieser Doppelkarten müssen, jeder für sich, den Bestimmungen für einfache Post-
karten entsprechen; die Antwortkarte muß als solche bezeichnet sein.
VI. Die Gebühr beträgt, mit Ausnahme des Orts= und Nachbarortsverkehrs
(& 37), im Frankirungsfalle 5 Pf. für die einfache Postkarte oder für jeden der
beiden Theile der Postkarte mit Antwort, im Nichtfrankirungsfalle das Doppelte.
VII. Für unzureichend frankirte Postkarten wird dem Empfänger das Doppelte
des Fehlbetrags angesetzt, nöthigen Falles unter Abrundung auf eine durch # theil-
bare Pfennigsumme aufwärts.
VIII. Postkarten, die den vorstehenden Bestimmungen nicht entsprechen, unter-
liegen dem Briefporto.
5 8.
Drucksachen. I. Gegen die für Drucksachen festgesebte ermäßigte Taxe werden befördert: alle
durch Buchdruck, Kupferstich, Stahlstich, Holzschnitt, Lithographie, Metallographie,
Photographie, Hektographic, Papyrographie, Chromographie, oder ein ähnliches
mechanisches Verfahren vervielfältigten Gegenstände, die nach ihrer Form und sonstigen
Beschaffenheit zur Beförderung mit der Briefpost geeignet sind. Wegen der zu-
lässigen schriftlichen Aenderungen und Zusätze siehe unter X. Briefe dürfen den
Drucksachen nicht beigefügt sein.
II. Die ermäßigte Taxe findet auch Anwendung auf solche Drucksachen, die
durch verschiedene nach einander angewendete Vervielfältigungsverfahren (I) z. B.
theils durch Buchdruck, theils durch Hektographie, hergestellt sind.
III. Von der Beförderung gegen die ermäßigte Taxe sind ausgeschlossen die
mittelst des Durchdrucks, der Kopierpresse und der Schreibmaschine hergestellten
Schriftstücke.
VI. Die Sendungen können entweder unter der Aufschrift bestimmter Empfänger
oder als außergewöhnliche Beilagen der Zeitungen und Zeitschriften, deren Vertrieb
die Post besorgt, eingeliefert werden.
al Trudsachen V. Die Sendungen müssen offen, und zwar entweder unter Streif= oder
Wubs oder umschnürt oder in einem offenen Umschlag oder aber in einfacher
Ainter en- Weise zusammengefaltet eingeliefert werden, sodaß ihr Inhalt leicht geprüft werden
kann. Unter Band krc. können auch Bücher, gleichviel ob gebunden oder geheftet,
versendet werden.