Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Einundsechzigster Jahrgang. 1900. (61)

1900 25 
Anlage B. 
S 
Wabppen. 
Slimmzeltel für die Wahl von vier Vertretern der Versicherten bei der unteren 
Verwaltungsbehörde. 
Der Wahlbezirk umsaßt: 
Wahlberechtigte Körperschaft: 
Zahl der dem Wahlkörper zustehenden Stimmenzahl: 
Es werden gewählt als Vertreier: 
(Vor- und Zuname, Wohnon!. Wohnung, Verusesiellung.)
	        
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