320 1900
Formular I.
Impsschein.
Impfbezirrkr Impfliste Vr.
.......... ,gebotenden......1...,Ioutdeant......1·..
zum..·.Male....Ekfolggeimpft.
Durch die Impfung ist der gesetzlichen Pflicht genũgt.
N. N. am . . . . . ... l
N.N.,
Arzt (Impfarzl).
Rückseite.
In jedem Impfbezirk wird jährlich an Orten und zu Zeilen, welche vorher bekannt ge-
macht werden, unenlgeltlich geimpfl. Die erste Impfung der Kinder muß vor Ablauf des auf
das Geburtsjahr folgenden Kalenderjahres, die spälere Impfung (Wiederimpfung) bei Zöglingen
einer öffentlichen Lehranstalt oder einer Privalschule, mit Ausnahme der Sonntags= und Abend.
schulen, innerhalb desjenigen Kalenderjahres ersolgen, in welchem die Kinder das zwölfte Lebens-
jahr zurlcklegen. Isl die Impfung nach dem Urtheile des Arztes erfolglos geblieben, so muß
sie spälestens im nächsten Jahre wiederholt werden. Jeder Impfling muß frühestens am 6. und
spölestens am 86. Tage nach der Impfung dem Arzte zur Besichtigung vorgestellt werden.
Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder oder Pflegebesohlene ohne gesetzlichen Grund
und trotz erfolgter amtlicher Aufsorderung der Impfung oder der ihr folgenden Gestellung ent.
gogen geblieben sind, haben Geldstrafe oder Haft verwirkt.
Bemerkung. Das Formular I. kommt für alle Impfungen zur Amvendung, durch welche der
gesetzlichen Pflicht genügt ist, und zwar sowohl bei der ersten Impfung (§ 1
Zisser 1 des Imwysgesetzes), als bei der späteren Impfung (Wiederimpfung § 1
Ziffer 2 des Impsgesetzes).
Im Uebrigen ist zu unterscheiden:
1. war die Impfung bei dem erslen oder zweiten Male erfolgreich, so ist zwischen
den Worten zum . .. Male"“ das Wort „ersten“ oder „zweiten“ und
zwischen den Worten „Male .. Erfolg“ das Wort Zmit“ einzuschalten;
2. ist die Impfung zum dritien Male (§ 3 des Imysgesetzes) wiederholl worden,
so ist zwischen den Worten „zum . . .. Male“ das Wort „dritten“ und
zwischen den Worlen „Male .. .. Ersolg“, je nachdem die Impfung er-
solgreich oder erfolglos war, das Wort „mil“ oder „ohne“ einzuschalten.