Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Einundsechzigster Jahrgang. 1900. (61)

412 1900 
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Wesentliche Aenderungen im Pferdebestand einer Ortschaft (auch austeckende 
Krankheiten, welche größeren Umfang annehmen) sind durch die Landräthe den 
Kommissaren mitzutheilen, welche hiernach die von ihnen geführten Listen berichtigen 
und dem Generalkommando Meldung erstatten. 
Nachmusterungen in den betreffenden Ortschaften dürfen nur in besonders 
dringenden Fällen durch das Generalkommando nach Vereinbarung mit dem 
Ministerinm angeordnet werden. 
B. Verfahren bei Beschaffung der Mobilmachungspferde. 
810. 
Im Falle der Mobilmachung der Armee oder einzelner Theile derselben hat 
das Fürstenthum die nach den Bestimmungen des Mobilmachungsplaues für das- 
selbe ausgeworfene Zahl von Mobilmachungspferden (in natur) zu stellen. 
* 11. 
n) Jeder Pferdebesier ist nach erhaltener Anfforderung verpflichtet, seine 
sämmtlichen Pferde, mit Ausschluß der im § 4 näher bezeichneten, zu der be- 
stimmten Zeit und an dem bestimmten Orte vorzuführen. 
Der Verkauf eines Pferdes vor erhaltener Gestellungsaufforderung entbindet 
nicht von dessen Gestellung, sofern die Ablieferung an den neuen Erwerber noch 
nicht erfolgt ist. Eine Ansnahme findet nur statt, wenn nachweislich der Verkauf 
an die Militärbehörde, an Offiziere, Sanitätsoffiziere oder Militärbeamte, welche 
sich die Pferde für ihre Mobilmachung selbst beschaffen, erfolgt war. 
Ebenso können den zum Dienst einberusenen Offizieren, Sanitätsoffizieren oder 
oberen Militärbeamten des inaktiven und Beurlaubtenstandes, sowie den Delegirten 
der freiwilligen Krankenpflege beim Feldheere so viele ihrer eigenen Pferde bei der 
Aushebung belassen werden, als ihnen für ihre Mobilmachung bestimmungsgemäß 
zustehen. 
Pferdebesiter, welche ihre gestellungspflichtigen Pferde nicht ungesäumt und 
vollständig vorführen, haben außer der geseßlichen Strase zu gewärtigen, daß auf 
ihre Kosten eine zwangsweise Herbeischaffung der nicht gestellten Pferde vorge- 
nommen wird.
	        
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