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Ehemann verwendeten Beiträge verlangt (6 44 Abs. 1), die Heiraths-
urkunde und die Sterbeurkunde,
sofern der Wittwer die Rückerstattung der Hälfte der für seine Ehefran
verwendeten Beiträge verlangt (§ 44 Abs. 2), die Heirathsurkunde und
die Sierbeurkunde sowie eine Bescheinigung der Gemeindebehörde des letzten
Wohnorts der Verstorbenen, daß diese wegen Erwerbsunfähigkeit ihres
Ehemannes die Ernährerin ihrer Familie war,
) sofern eheliche Kinder die Rückerstattung der Hälfte der für ihren ver-
storbenen Vater verwendeten Beiträge verlangen (& 44 Abs. 19), die Sterbe-
urkunde beider Eltern, die Heirathsurkunde der Eltern, die Geburtsurkunden
der Kinder unter 15 Jahren, sowie die Bestallung des Vormundes oder
Pflegers,
0) sofern Kinder die Rückerstattung der Hälfte der für ihre verslorbene Mutter
verwendeten Beiträge verlangen (6 44 Abs. 1 und 2), die Sterbeurkunde
und bei ehelichen Kindern auch die Heirathsurkunde der Mutter und die
Sterbeurkunde des Vaters, die Geburtsurkunden der Kinder unter 15
Jahren, sowie die Bestallung des Vormundes oder Pflegers,
6) sofern eheliche Kinder, deren Vater noch am Leben ist, die Rückerstattung
der Hälfte der für ihre verstorbeue Mutter verwendelen Beiträge verlangen
44 Abs. 2), die Sterbeurkunde und Heirathsurkunde, sowie die Be-
stallung des Vormundes oder Pflegers, die Geburksurkunden der Kinder
unter 15 Jahren sowie eine Bescheinigung des Gemeindevorstandes des
Wohnorts der Verstorbenen, seit wann der Ehemann der Verstorbenen
vor dem Tode seiner Ehefrau sich von der häuslichen Gemeinschaft sern-
gehalten und der Pflicht der Unterhaltung der Kinder entzogen hak.
In den Fällen bis. ist eine Bescheinigung des Gemeindevorstandes des
Wohnorts der Antragsteller darüber beizubringen, daß die Hinterbliebenen aus
Anlaß des Todes des Versicherten eine Entschädigung aus der Unfallversicherung
weder beziehen noch zu erwarten haben.
15. Die untere Verwaltungsbehörde hat die Vollständigleit der eingereichten
Beweisstücke zu prüsen und ihre Vervollständigung herbeizuführen. Sie giebt dem-
nächst den Antrag mit den Anlagen an den Vorstand der Thüringischen Ver-
sicherungsanstalt ab.