Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Einundsechzigster Jahrgang. 1900. (61)

4% 1900 
Aulage F Gu 8 16). 
Eidesformular 
für 
die Taxatoren der behufs einer Mobilmachung der Armee vom Lande 
auszuhebenden Pferde. 
Ich (Vor= und Zuname) schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, 
daß, nachdem ich zum Taxator der zur Armee-Mobilmachung vom Lande auszu- 
hebenden Pferde bestellt worden bin, ich bei diesem Geschäft nach den bezüglichen 
Vorschriften unter Zugrundelegung der vor dem Eintritt der Mobilmachung statt- 
gehabten Friedenspreise und ohne Rücksicht auf die in Folge der Mobilmachung 
eingetretene Preissteigerung nach bestem Wissen, mit aller Unparteilichkeit, also 
weder zum Vortheil noch zum Schaden der Pferdebesiter oder der Reichskasse, ab- 
schäben werde. 
So wahr mir Gott helse (Schluß je nach der Konfession). 
Amen!
	        
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