Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Einundsechzigster Jahrgang. 1900. (61)

1900 05 
Gesetzsammlung 
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
5. Stück vom Jahre 1900. 
XlII. Ministerialbekanntmachung 
vom 22. Jannuar 1900, 
zur Ausflhrung der Gewerbeordnung, betr. die anderweite Eintheilung 
« der Gewerbearten. 
Nachdem der Bundesrath eine anderweite Klassisikation der Gewerbearten be- 
schlossen hat, erhalten das der Ministerial-Bekanntmachung zur Ausführung des 
Reichsgesetzes vom 1. Juni 1891, betresfend Abänderung der Gewerbeordnung, vom 
29. März 1892 (Ges= Samml. S. 67) beigefügte Formular J. und der dazu 
gehörige Auszug aus der Zusammenstellung der zu den aufgeführten Industrie- 
Gruppen gehörigen Judustrie-Zweige die aus der Anlage ersichtliche Fassung (val. 
besonders G. VII. der Ministerial-Bekanntmachung vom 29. März 1892). 
Bei Erstattung der Jahresberichte des Fabrikaufsichtsbeamten ist den Nach- 
weisungen die neue Eintheilung der Gewerbearten zu Grunde zu legen. 
Rudolstadt, den 22. Jannar 1900. 
Fürstlich Schwarzburg. Ministerlum. 
v. Starck. 
Fürst#. Schwarzb.-#udolst. Gesetsammlung I.XI. 10 
usgegeben in Rudolstadt am 2. Februar 1900.
	        
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