Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Zweiundsechzigster Jahrgang. 1901. (62)

1901 
6. Für den Jerusalemsverein und die Mission unter Israel: 
am X. Sonntag nach dem Trinitatisfest:: 
7. Für den Gustav Adolf-Verein: 
am Reformationsfest; 
8. Jür die kirchliche Versorgung der evangelischen Lutherischen im 
Auslande: 
am Bußtage. 
§& 2 und § 3 der Ministerialverordnung vom 3. Angust 1888 bleiben 
unverändert. 
Rudolstadt, den 21. Dezember 1901. 
Fürstlich Schwarzburg. Ministerium, 
RAbthellung für Kirchen- und Schulsachen. 
v. Holleben.