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Eine Herabsetzung um mehr als drei Stufen darf jedoch in keinem Falle,
weder in den unteren noch in den höheren Stenerstufen, Platz Freifen.
Aus der nachstehenden Tabelle ist beispielsweise das bei Anwendung des § 17
sich ergebende Verfahren des Näheren zu ersehen:
I. 2. B. . 5 6. 7.
a) Rach Kũrzung saämtlicher Abzuge sesi-
gestellies sreuerflichtiges Einlommen:
I) Durch dasselbe bedingte Steuerstuse: 8 1 9 13 14 14 14
820 Mül. 190 M'i. 960 Ml. 1770 Ml. 2080 MI. 2080 KM. 2010 Mr.
e) Zohl der Kinder unter 14 Johren: 1 1 10 3 l1o
ch Rach der Kinderzohl sich ergebender 30 Ml. 200 Ml. 500 Ml. 300 M. 100 Ml. 10 Ml. 200 M .
Gesamtahiug:
) Der Abzug würde dan Reincinkommen
770 Ml. 200 Mk. 400 M'. 1180 Mil. 1980 Mk. 1930 Mk. 1510 Ml.
lürzen bis auf:
s) Dies wũrde solgende Stuse ergeben: 1 1 12 11 11 12
u) Da jedoch für drei oder mehr Kinder
eine Ermößigung um mindesleus eine
und höchstens drei Siufen stailzujinden
i, jo isi jolgendes steuerpilichtigts
8 nnd jolgende Steuerstuft
selzu
-1
—:
—
0 Mk. 200 MlI. 651 Ml. 1480 Ml. 1980 Mk. 18000 Ml. 1510 Ml.
&*
#tuse I. Stiuse Gn. Stufe 12. Siufe II. Siuse 13. Smse 12. Stuse
Es ist mithin in Fällen, in welchen der Gesamtbetrag der Abzüge für Kinder
das zisfermäßige steuerpflichtige Reineinkommen an sich um mehr als drei Stufen
kürzen würde, die dem tarifmäßigen Mindestbetrag der drittniedrigeren Steuer-
stufe und in Fällen, in welchen der Gesamtbetrag der Abzüge von drei oder mehr
Kindern an sich nicht einmal die Versetung in eine niedrigere Stufe ergeben
würde, die dem tarifmäßigen Höchstbetrag der nächstniedrigeren Stufe entsprechende
Summe als Ergebnis des Abzugs in die Einkommensnachweisung ziffermäßig ein-
zutragen (vergl. die Beispiele der obigen Längsspalten 3 und 6)
In allen übrigen Fällen ist die durch die geseblich zulässige Kürzung der
Abzüge vom steuerpflichtigen Reineinkommen sich ergebende zissermäßige Summe
einzutragen. Diese ziffermäßige Kürzung hat auch dann zu geschehen, wenn die
Zahl der Kinder nicht ausreicht, um in Gemäßheit des Gesepes die Versehma in