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1907
Aulage 4.)
Zivilversorgungsschein.
Dem (Vor- und Fomilienname, Dienlgood und Truppenleil ufw.) ist gegenwärtiger Zivil-
versorgungsschein nach einer aktiven Militärdienstzeit von
–⅞ Jahren —Monaten
erteilt worden.
Er ist auf Grund dieses Scheines zur Versorgung im Zivildienste bei den
Reichsbehörden, den Staatsbehörden aller Bundesstaaten
und den Kommunalbehörden usw. des Bundesstaats, dessen
Staatsangehörigkeit er seit 2 Jahren besitzt,
nach Maßgabe der darüber bestehenden Bestimmungen berechtigt.
Der Inhaber bezieht eine Militärrente vpu. . Pf. monatlich.
N. N., den ten 19-
(Slempell)) (Behörde, die llber den Anspruch auf den
Zivilversorgungsschein enischieden hat.)
Alter: —..Jahre,
(#r. des Ziollversorgungsscheins.) (Unterschrist des Milllärvorgesetzten.)
(Ar. der Rentenlise.)
*) Die Zivilversorgungsscheine und der Ankeellungsschein — Anlagen A bis E — sind in Form eines
Buches, wie die Militärpäsle, anzulegen. Die Vorderseile des Umschlags ist bei den Zivilversorgungsscheinen
nach den Anlagen & und R und bei dem Anslellungsscheine (Anlage B) mit einem großen, bei dem Zivil-
orgungsscheine nach Anlage C mil einem kleinen Reichsadler zu versehen. Von den Zivilversorgungsscheinen
sämtlicher Galtungen erhalten die, welche für Unterolsiziere bestimmt sind, die nach mindestens achljähriger
altiver Dienstzeit aus dem Herre oder der Marine ausscheiden, ceinen Umschlag von roter, olle übrigen Zivil-
versorgungsscheine aber einen solchen von blauer Farbe. Die Unstellungsscheine erhalten einen gelben Umschlag.
Den Zivilversorgungsscheinen usw. werden Nachrichten über den Bezug der Militärrenten und der Invaliden.
venslon sowie über die Versorgung der Militäranwärler usw. vorgedruckt.
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