Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neunundsechzigster Jahrgang. 1908. (69)

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die Pferdestaupe ausgebrochen ist. Bei vereinzelten Krankheitsfällen ist das Vor- 
handensein der Pferdestaupe namentlich dann anzunehmen, wenn ein Pferd sehr 
hohes Fieber, starke Benommenheit und Mattigkeit sowie Schwellungen der Haut- 
und Augenschleimhaut zeigt. 
Der Pferdstaupe verdächtig sind alle Pferde, die auch nur einige der nach- 
stehenden Krankheitgerscheinungen zeigen: sehr hohes Fieber, starke Benommenheit, 
glasige Schwellung der Angenschleimhant, Schwellungen der Haut an den Beinen, 
an der Brust oder am Bauche. 
Von dem Ausbruche der Pferdestaupe (Notlaufseuche) urd dem Verdachte 
dieser Krankheit ist der zuständigen Behörde sofort Anzeige zu erstalten. Bis zu 
behördlichem Einschreiten empfiehlt es sich, die kranken und verdächtigen Tiere im 
Stalle zu belassen und alsbald einen Tierarzt zu Rate zu ziehen.
	        
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